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Degersheim, Switzerland
Auction Details
Magic Auction
Magic Apparatus, Magic Sets, Posters, Paintings, etc.
Auction Details

TAL Merchandising AG
Degersheim, SwitzerlandBid Increments
PriceBid Increment
CHF 0CHF 25
CHF 200CHF 50
CHF 1,000CHF 100
CHF 2,000CHF 200
CHF 10,000CHF 500
CHF 20,000CHF 1,000
CHF 50,000CHF 5,000
CHF 100,000CHF 10,000
Preview
Thursday, Nov. 22, - Saturday, Nov. 24, 2007 Th - Fr 09.00 - 12.00 and 13.30 - 18.00
Saturday 09.00 - 16.00
Degersheim, CH-9113
Switzerland
Buyer's Premium
- 20% up to CHF 100,000.00
- 20% above CHF 100,000.00
Terms & Conditions
The conditions of sale are binding in the German version. You can find an English
version in the internet under www.dreamfactory.ch.
The buyer's premium will be 20 % (all included) of the hammer price.
Die Teilnahme an der Auktion erfolgt mit der Anerkennung und vorbehaltloser Annahme vorliegender Auktionsbedingungen:
1. GEBOT
- Die Abgabe eines Gebotes bedeutet eine verbindliche Offerte.
- Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder überboten oder von der Auktionsleitung abgelehnt wird.
- Gebote Unbekannter können von der Auktionsleitung zurückgewiesen werden.
- Nicht anwesende Personen können der Auktionsleitung Steigerungsgebote schriftlich mitteilen. Diese Gebote gelten als maximale Gebote, zuzüglich Aufgeld in bar. Änderungen eines schriftlichen Gebotes bedürfen der Schriftform; sie müssen spätestens am Freitag, 23. November 2007, 18.00 Uhr vorliegen.
2. VERSTEIGERUNGSOBKEKTE
- Die Objekte werden im Namen und auf Rechnung der Einlieferer angeboten und verkauft
- Die ALZ AG und die Verkäuferschaft lehnen jede Gewährleistung für Alter, Herkunft, Zustand und Qualität der zur Versteigerung gelangenden Fahrzeuge und Objekte ab. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Tacho-Stände gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als nicht garantiert.
- Sämtliche Objekte sind an der vorausgehenden Ausstellung zu besichtigen. Es besteht die Möglichkeit, sich über deren Zustand und Wert ins Bild zu setzen und zu informieren.
- Die Beschreibung der Objekte erfolgt auf Grund des letzten aktuellen Kenntnisstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Das ALZ haftet nicht für offene oder verdeckte Mängel.
3. ZUSCHLAG/EIGENTUM
- Das Objekt wird dem Meistbietenden zugeschlagen. Das Objekt wird erst nach vollständiger Bezahlung an den Käufer ausgeliefert.
- Der Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen: d.h. Liegt ein Gebot wenig unter der vorgegebenen Limite, so kann der Auktionator das Lot für den Bieter verbindlich ``unter Vorbehalt`` zuschlagen. Die ALZ AG wird Rücksprache mit dem Einlieferer nehmen und den Bieter zu einem späteren Zeitpunkt über sein Gebot informieren.
- Bei Differenzen zwischen zwei oder mehreren Bietern kann das Objekt noch einmal ausgeboten werden.
- Ist der Zuschlag erfolgt, werden keine Beanstandungen mehr zugelassen.
4. ZUSCHLAGPREIS/KOSTEN
- Auf jedes ersteigerte Objekt ist ein Aufgeld von 20% zu entrichten.
5. BEZAHLUNG DER STEIGERUNGSOBJEKTE
- Die Bezahlung der ersteigerten Fahrzeuge/Objekte muss bis am Dienstag, 27. Nov. 2007, 18.00 Uhr, erfolgt sein.
- Jeder Käufer wird vor dem Verlassen des Auktionssaales gebeten, im Auktionsbüro die entsprechenden Formalitäten in Empfang zu nehmen und eine entsprechende â Konto Zahlung zu leisten.
6. AUSLIEFERUNG/ABHOLUNG DER STEIGERUNGSOBJEKTE
- Die Auslieferung der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach der Auktion und nach vollständiger Bezahlung.
- Die Fahrzeuge/Objekte sind bis am Montag, 3. Dezember 2007, 18.00 Uhr, abzuholen.
- Die Objekte/Fahrzeuge, die nicht fristgerecht abgeholt werden, werden zu Lasten des Käufers ausgelagert.
7. RECHTSFRAGEN/HAFTUNG
- Die ALZ AG behält sich das Recht vor, Änderungen und Hinweise bezüglich der Fahrzeug/Objekt-Beschreibung vor und während der Ausstellung oder bis zum Zuschlag hin anzubringen. Sobald der Zuschlag erfolgt ist, können keine Mängeländergen mehr zugelassen werden.
- Die ALZ AG, als Verkaufskommissionärin gemäss Artikel 425 ff OG, handelt für Rechnung des Einlieferers. Jede Haftung für Mängel ist nach Massgabe von Ziff. 2. wegbedungen. Allfällige Mängeländerungen, Wandelungs- oder Minderungsansprüche sind direkt an den Einlieferer als Verkäuferschaft zu richten. Kein Vertreter bzw. Angestellter des ALZ ist legitimiert, davon abweichende Garantieren abzugeben.
- Die Auktionsleitung kann ohne Begründung ausserhalb der numerischen Reihenfolge Lots anbieten, sowie Katalognummern vereinigen, trennen oder zurückziehen.
- Jede Teilnahme an der Auktion erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Beschädigung ausgestellter Objekte ist der Verursacher haftbar.
- Jede Wegschaffung der ersteigerten Objekte, auch durch Dritte, ist mit eigenen Kosten und Risiken verbunden.
- Die Rechnung der ersteigerten Objekte ist gemäss Ziffer 5 zu bezahlen. Wird dies versäumt, kann der Versteigerer wahlweise die Erfüllung des Kaufvertrages unter Verrechnung eines Verzugszinses von 1% monatlich auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld und der Kosten für das Inkasso verlangen. Er kann aber auch ohne Fristansetzung oder sonstige Mitteilung unter Annullierung des Zuschlages vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt freihändig veräussern. Der Ersteigerer haftet in diesem Fall für alle aus der Nichtzahlung oder Zahlungsverspätung entstehenden Schäden, insbesondere für einen Mindererlös. Eine eventuell geleistete Anzahlung wird auf den Schaden angerechnet.
- Die Versteigerung und sämtliche daraus resultierenden Streitigkeiten unterliegen dem Schweizer Recht und der Beurteilung durch die St. Gallische Gerichtsbarkeit, unter Vorbehalt des Weiterzuges an das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. Dies gilt ungeachtet des Rechtsdomizils der beteiligten Parteien.
- Für die Beurteilung von Streitigkeiten ist die deutsche Fassung vorliegender Verkaufsbedingungen, rsp. Auktionsbedingungen massgebend.
- Der Gerichtsstand ist Degersheim, Kanton St. Gallen.
8. ALLGEMEINES
- Die Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen werden jeder interessierten Person bekannt gemacht und sind während der Ausstellung und Auktion im Auktionssaal angeschlagen.
- Zum Mitbieten und Ersteigern eines Objektes sind Formalitäten, Name und Adresse des Käufers erforderlich. Das Registrieren berechtigt zum Bieten.
- Es ist Sache des Käufers sich gegen Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung rechtzeitig zu schätzen.
Degersheim , 24. November 2007
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