Der vierte Stern
AaG Spezial Auktion: Zum Start der Europameisterschaft versteigern wir am 28. Juni unter anderem den Matchball aus dem Weltmeisterschaftsfinale 2014.
Ein St?ck deutscher Fu?ballgeschichte: Der Fu?ball, mit dem Deutschland im Jahr 2014 den WM-Titel gewann, kommt unter Anderem zur Auktion.
Bitte beachten Sie das Aufgeld i.H.v. 30%.
Auction Details

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Buyer's Premium
- 30%
Terms & Conditions
AGB - Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung wird von der AaG Auktionshaus am Grunwald GmbH, Berlin (AaG), durchgef?hrt. Es gelten die folgenden Bedingungen:
1 Die Versteigerung erfolgt im Namen von AaG. Der Auktionator handelt als dessen Vertreter. Die Versteigerung wird auf Rechnung der jeweiligen Einlieferer durchgef?hrt, soweit es sich nicht um Eigenware von AaG handelt. Eigenware ist im Katalog mit einem ?E? gekennzeichnet.
2 S?mtliche zur Versteigerung angebotenen Objekte k?nnen vor der Auktion zu den vorgegebenen Zeiten besichtigt und gepr?ft werden. Zustandsberichte k?nnen gesondert angefragt werden. Die zur Versteigerung stehenden Objekte sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand ver?u?ert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Es handelt sich um eine freiwillige Versteigerung.
3 Die Beschreibungen der Objekte im Katalog sowie in den Zustandsberichten werden von AaG nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch weder rechtliche Garantien noch Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Alle nicht der unmittelbaren Wahrnehmung zug?nglichen Angaben, insbesondere Angaben zur Provenienz, Echtheit und N?mlichkeit der zur Versteigerung stehenden Kunstwerke, beruhen auf Informationen der Einlieferer. AaG ?berpr?ft die Einlieferungen in zumutbarem Umfang, soweit es die im Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Ber?cksichtigung der Beschaffenheit des jeweiligen Objekts und der konkreten Umst?nde der Einlieferung erfordert.
4 Bei gerahmten Kunstwerken gilt: Rahmen sind nur dann Gegenstand der Versteigerung, wenn sie in der Beschreibung des Objekts als K?nstlerrahmen bezeichnet sind. Ist dies nicht der Fall, beh?lt sich AaG zum Schutz vor Transportsch?den vor, den Rahmen vor einer Versendung an den K?ufer zu entfernen und das Kunstwerk ohne den Rahmen zu versenden. Auf Verlangen des K?ufers wird AaG dem K?ufer vorab die M?glichkeit einr?umen, das Kunstwerk samt Rahmen selbst abzuholen.
5 Die Versteigerung erfolgt mit Aufruf des jeweiligen Loses durch den Auktionator. Der Auktionator ist berechtigt, Losnummern au?erhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen sowie den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen. Der Aufrufpreis wird vom Auktionator in Euro festgelegt. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5-10 % des vorangegangenen Gebots, sofern der Auktionator nicht etwas anderes bestimmt. Der Auktionator kann nach eigenem Ermessen Bedingungen f?r Gebote festlegen, Gebote ablehnen oder den Zuschlag f?r ein bestimmtes Objekt verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt, so bleibt das vorangegangene Gebot g?ltig, es sei denn, der Auktionator teilt etwas anderes mit. Liegen mehrere gleich hohe Gebote f?r dasselbe Objekt vor, so hat das AaG jeweils fr?her zugegangene Gebot Vorrang. Der Auktionator kann den Zuschlag widerrufen und das Objekt w?hrend der laufenden Auktion erneut aufrufen, wenn der Auktionator ein rechtzeitig abgegebenes h?heres Gebot ?bersehen hat und der ?bersehene Bieter unverz?glich widersprochen hat, oder wenn sonstige Zweifel am Zuschlag f?r das betreffende Los bestehen. Macht der Auktionator von diesem Recht Gebrauch, so wird ein bereits erteilter Zuschlag f?r ein Los unwirksam.
6 Gebote k?nnen erst nach Erteilung einer Bieternummer durch AaG abgegeben werden. F?r die Erteilung einer Bieternummer ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung muss sp?testens am Tag vor der Auktion erfolgen. Als Bieter registrierte Personen d?rfen ihre Bieternummer Dritten nicht zug?nglich machen. Bei einem schuldhaften Versto? haften die Bieter f?r die daraus entstehenden Sch?den.
7 Saalgebote k?nnen vom Bieter nur pers?nlich abgegeben werden.
8 Schriftlich oder in Textform ?bermittelte Gebote bed?rfen einer Best?tigung durch AaG. Mit der Abgabe eines Gebotes in Schrift- oder Textform beauftragt der Bieter AaG, sein Gebot bis zu dem Betrag in Anspruch zu nehmen, der notwendig ist, um andere Gebote zu ?berbieten
9 Telefonische Gebote k?nnen nur nach von AaG best?tigter Registrierung als Telefonbieter abgegeben werden. AaG wird registrierte Telefonbieter kurz vor der Versteigerung der in der Registrierung angegebenen Objekte unter der dort angegebenen Telefonnummer anrufen. Die Sicherstellung der Erreichbarkeit obliegt den Telefonbietern. AaG ruft die am Telefon ?bermittelten Gebote des Telefonbieters im Saal aus.
10 Internetgebote, die AaG w?hrend einer laufenden Auktion ?ber Partnerplattformen von AaG abgegeben werden, werden wie Gebote aus dem Saal ber?cksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Geboten ?ber die Partnerplattform Invaluable eine zus?tzliche Geb?hr in H?he von 5% des Zuschlagspreises entsteht, die AaG dem K?ufer in Rechnung stellt (siehe unter Ziffer 12).
11 Unter der Voraussetzung, dass ein etwaiges Limit erreicht ist, wird das aufgerufene Los dem h?chsten Bieter zugeschlagen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des H?chstgebots kein h?heres Gebot abgegeben wird. Sofern der Zuschlag nicht vom Auktionator widerrufen wird, kommt ein Kaufvertrag zwischen AaG und dem erfolgreichen Bieter zustande. Der erfolgreiche Bieter ist damit zur Zahlung des Kaufpreises und zur Annahme des Objektes verpflichtet.
12 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus
a dem Zuschlagspreis in H?he des erfolgreichen Gebots;
b einem Aufgeld in H?he von 30 % des Zuschlagspreises;
c einer h?lftigen Beteiligung an der gesetzlichen Folgerechtsabgabe f?r das ersteigerte Objekt (die Folgerechtsabgabe f?llt gem? ? 26 UrhG f?r Kunstwerke mit einem Zuschlagspreis von 400 ? oder mehr an, wenn der Tod des Urhebers zu Beginn des Kalenderjahres, in das der Verkauf f?llt, noch nicht mindestens 70 Jahre zur?ckliegt; bis zu einem Zuschlagspreis von 50.000 ? betr?gt die gesetzliche Folgerechtsabgabe 4 % des Zuschlagspreises, die vom K?ufer zu ?bernehmende H?lfte davon also 2 % des Zuschlagspreises;
d lediglich in dem Fall, dass das erfolgreiche Gebot ?ber unsere Partnerplattform Invaluable abgegeben wurde: einer zus?tzlichen Geb?hr in H?he von 5 % des Zuschlagspreises;
e lediglich in dem Fall, dass das Objekt im Katalog als der Regelbesteuerung unterfallend bezeichnet ist: der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) auf den Zuschlagspreis;
f lediglich in dem Fall, dass das Objekt im Katalog als in die EU zum Verkauf eingef?hrt bezeichnet ist (mit einem ?D? gekennzeichnet): der verauslagten Einfuhrumsatzsteuer (derzeit 7%) auf den Zuschlagspreis.
13 Alle Objekte werden grunds?tzlich differenzbesteuert ver?u?ert. Die f?r den Verkauf anfallende Umsatzsteuer wird in der Rechnung nicht ausgewiesen. Ausgenommen sind Objekte, die im Katalog als der Regelbesteuerung unterfallend bezeichnet sind; bei diesen Objekten wird die im Aufgeld enthaltene gesetzliche deutsche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) in der Rechnung ausgewiesen. Sofern es sich beim K?ufer eines regelbesteuerten Objektes um ein Unternehmen aus einem anderen Staat innerhalb der EU handelt, stellt AaG bei unmittelbarer Bekanntgabe einer g?ltigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
14 Weiterhin wird bei dem Verkauf von regelbesteuerten Objekten keine Umsatzsteuer berechnet, wenn es sich um eine Ausfuhrlieferung gem? ? 6 UStG handelt und eine Ausfuhrbescheinigung nach den geltenden gesetzlichen Anforderungen vorliegt. Etwaige im Ausland anfallende Z?lle und Einfuhrumsatzsteuer hat der K?ufer zu tragen.
15 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag ohne Abz?ge zur Zahlung f?llig. Das Eigentum geht erst mit der vollst?ndigen Zahlung an den K?ufer ?ber.
16 Der K?ufer ist verpflichtet, die ersteigerten Objekte innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlag abzuholen oder abholen zu lassen oder AaG innerhalb derselben Frist schriftlich mit deren Versendung zu beauftragen. Die Herausgabe oder der Versand erfolgt erst nach vollst?ndiger Zahlung des Kaufpreises sowie, im Fall einer Beauftragung von AaG mit der Versendung, der Versandkosten (einschlie?lich Verpackung und Versicherung). Der Versand erfolgt im Namen und auf Risiko des K?ufers. Pakete werden grunds?tzlich nur versichert versendet, ein unversicherter Versand ist nicht m?glich. Die Regulierung eines etwaigen Schadens erfolgt direkt zwischen K?ufer und Versicherer bzw. Versandunternehmen. Im Fall der Abholung durch vom K?ufer beauftragte Dritte kann AaG vor der Abholung die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht verlangen.
17 Bei einer ?berschreitung der Frist zur Abholung bzw. zur Beauftragung des Versands stellt AaG dem K?ufer die ab Fristende entstehenden Lager- und Versicherungskosten in Rechnung. Die Geltendmachung weiterer Anspr?che bleibt vorbehalten.
18 F?r den Fall, dass der K?ufer ein ersteigertes Objekt seinerseits vor vollst?ndiger Bezahlung des Kaufpreises weiter ver?u?ert, tritt er AaG bereits jetzt erf?llungshalber s?mtliche Forderungen, die ihm aus dem Weiterverkauf zustehen, ab. Soweit die abgetretenen Forderungen die Anspr?che von AaG ?bersteigen, ist AaG dazu verpflichtet, den zur Erf?llung nicht ben?tigten Teil umgehend an den K?ufer r?ckabzutreten.
19 AaG haftet nur (1) bei ?bernahme einer Garantie, (2) bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrl?ssigkeit, (3) bei Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, (4) bei Verletzung der AaG als Versteigerer bei der ?berpr?fung der Einlieferungen obliegenden Sorgfalt, oder (5) bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erf?llung die ordnungsgem?e Durchf?hrung des Vertrags ?berhaupt erst erm?glicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelm?ig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrl?ssigen Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Pr?fung der Objekte oder des Einlieferers sowie bei einer leicht fahrl?ssigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von AaG jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im ?brigen ist die Haftung von AaG, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Schadenersatz etc.), ausgeschlossen. Dies gilt auch f?r Anspr?che gegen AaG wegen Sach- oder Rechtsm?ngeln der ersteigerten Objekte.
20 Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels, f?r den AaG nicht haftet, wird AaG dem K?ufer auf Verlangen etwaig bestehende Anspr?che gegen den Einlieferer zur Abtretung anbieten. Auch wenn Sach- oder Rechtsm?ngel vorliegen, bei denen eine Haftung von AaG nicht ausgeschlossen ist, ist der K?ufer f?r den Fall, dass ihm AaG eine Abtretung der Anspr?che angeboten hat, zun?chst verpflichtet, aus dem abgetretenen Recht gegen den Einlieferer vorzugehen.
21 Alle verbleibenden Anspr?che gegen AaG wegen M?ngeln ersteigerter Objekte verj?hren innerhalb von einem Jahr ab ?bergabe des Objekts.
22 Der K?ufer wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsg?terkauf (? 474 ff. BGB) keine Anwendung finden. Das bedeutet insbesondere, dass
a der K?ufer im Fall eines etwaigen Versendungskaufs das Transportrisiko tr?gt,
b der K?ufer f?r den Fall, dass er einen Mangel bei Vertragsschluss kennt oder infolge grober Fahrl?ssigkeit nicht kennt, keine Gew?hrleistungsrechte hat,
c der K?ufer beweisen muss, dass ein Mangel schon bei Gefahr?bergang vorlag,
d der K?ufer f?r Aufwendungen, die ihm im Rahmen einer etwaigen Nacherf?llung entstehen, keinen Vorschuss verlangen kann,
e dem K?ufer die Vorschriften ?ber den Kauf von digitalen Produkten und von Waren mit digitalen Elementen nicht zugutekommen, und dass
f Vereinbarungen mit dem Verk?ufer nur den allgemeinen, aber nicht den speziell f?r Verbrauchsg?terk?ufe geltenden Schranken unterliegen.
23 Diese Versteigerungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erf?llungsort f?r beide Teile ist Berlin. F?r den Fall, dass der Bieter bzw. K?ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird der allgemeine Gerichtsstand von AaG in Berlin als nicht-ausschlie?licher Gerichtsstand vereinbart.
24 Sollte eine der Bestimmungen in diesen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die G?ltigkeit der ?brigen Bestimmungen davon unber?hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.










