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Munich, Bavaria, Germany
Auction Details
Auction 312 Antiquities, lots 1-656
Auction 312 Antiquities, lots 1-656: Live auction July 4, 2025, 2 p.m. CEST at Gorny & Mosch, Maximiliansplatz 20, D-80333 Muenchen
including the collection of Professor Hermann A. Schloegl
e-auction 312 Antiquities, lots 657-1136 (Multiple lots), July 5, 2025, 2 p.m. CEST under https://auktionen.gmcoinart.de
Auction Details

Bid Increments
PriceBid Increment
€0€5
€100€10
€200€25
€500€50
€1,000€100
€2,000€200
€5,000€500
€10,000€1,000
€20,000€2,000
€50,000€5,000
€100,000€10,000
Preview
Preview Dates of Auction 312
Starting from now:
Monday - Friday 10.00 a.m. - 1.00 p.m. and 2.30 p.m. - 6.00 p.m. and by appointment
Maximiliansplatz 20
Munich, Bavaria 80333
Germany
Buyer's Premium
- 30%
Terms & Conditions
Aufgeld von Gorny & Mosch: 25 %
Live Bidding Gebuehren von Liveauctioneers: +5%
Buyer's premium of Gorny & Mosch: 25%
Live bidding fee of Liveauctioneers: +5%
Versteigerungsbedingungen
I. Beteiligte
1. Versteigerer
Wir versteigern im eigenen Namen f?r Rechnung der Einlieferer als Kommission?r nach Handelsgesetzbuch.
2. Einlieferer
Unsere Rechtsbeziehung zu diesen gestaltet sich nach dem mit diesen geschlossenen Verkaufskommissionsvertrag nebst Anlagen. Die Einlieferer bleiben unbenannt; es sei denn, Beh?rden, Gerichte oder Erwerber machen von ihrem Offenlegungsrecht nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) Gebrauch.
3. Erwerber
Wir sind nach dem KGSG verpflichtet, die Identit?t der Erwerber festzuhalten. Wenn der Erwerber f?r Dritte bietet, muss er seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen und uns die Daten des von ihm Vertretenen zur Verf?gung stellen.
II. Regeln der Versteigerung
1. Die Versteigerung regelt sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Erwerber diese Versteigerungsbedingungen an. Von unseren Versteigerungsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch?ftsbedingungen des Erwerbers erkennen wir nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdr?cklich.
III. Vertragsschluss
1. Erwerber
a. Erwerber ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer oder Kaufmann. Sofern aus Vereinfachungsgr?nden vom Erwerber in m?nnlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Erwerberin gemeint.
a.1. Verbraucher
Verbraucher ist jede nat?rliche Person, die ein Rechtsgesch?ft zu einem Zwecke abschlie?t, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit zugerechnet werden kann (? 13 BGB).
a.2. Unternehmer
Wenn der Erwerber in unseren Bedingungen als Unternehmer oder Kaufmann bezeichnet wird, gilt dies nur f?r den Fall, dass er bei Abschluss des Vertrages mit uns in Aus?bung seiner gewerblichen oder selbst?ndigen beruflichen T?tigkeit handelt (? 14 BGB).
a.3. Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufm?nnischer Weise eingerichteten Gesch?ftsbetrieb erfordert (? 1 HGB) oder dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist (?? 2, 19 HGB).
b. Als Erwerber k?nnen Sie Ihr Gebot im Versteigerungssaal, schriftlich, telefonisch oder im Internet abgeben.
2. Gebot
a. Jedes Gebot des Erwerbers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist wirksam bis zur Abgabe eines h?heren Gebotes (?bergebot).
b. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des h?chsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
c. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein ?bergebot ?bersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren F?llen wird die Versteigerungsnummer nochmals ausgerufen. Bei mehreren gleich hohen Angeboten mehrerer Bieter entscheiden wir nach freiem Ermessen. Bei ausschlie?lichen Internetgeboten erfolgt der Zuschlag virtuell.
d. Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage f?r das vom Erwerber zu zahlende Aufgeld.
IV. Gebote
1. Die Mindest-Steigerungsstufen betragen gerundete 5 % des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d. h.
bis 100,00 Euro 5,00 Euro
200,00 Euro 10,00 Euro
500,00 Euro 25,00 Euro
1.000,00 Euro 50,00 Euro
2.000,00 Euro 100,00 Euro
5.000,00 Euro 200,00 Euro
10.000,00 Euro 500,00 Euro
20.000,00 Euro 1.000,00 Euro
50.000,00 Euro 2.000,00 Euro
100.000,00 Euro 5.000,00 Euro
500.000,00 Euro 10.000,00 Euro
2. Schriftliche Auftr?ge f?hren wir ohne zus?tzliche Auftragsprovision durch. Im Bedarfsfalle erkl?ren Sie sich damit einverstanden, dass wir die Limits der eingesandten Gebote bis zu 5 % ?berziehen. Schriftliche Gebote m?ssen bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei uns vorliegen. Bei schriftlichen Geboten erh?lt unter mehreren gleich hohen Geboten das zuerst eingegangene den Vorzug.
3. Telefonische Bieter k?nnen wir nur ber?cksichtigen, wenn sie sich sp?testens zwei Werktage vor der Auktion bei uns angemeldet haben.
4. F?r die Teilnahme an der Auktion ?ber Internet ben?tigen Sie einen Zugang zu unserem Internetportal, in dem Sie sich als Neukunde rechtzeitig zu registrieren haben.
Mit der Registrierung erkennen sie an, die ?Versteigerungsbedingungen?, die ?Datenschutzerkl?rung? und die ?Wichtigen Informationen? zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Als Verbraucher best?tigen Sie mit der Registrierung zus?tzlich, die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular sowie das Impressum mit dem Hinweis auf die Online-Streitbeilegung eingesehen zu haben.
5. Gebote von uns unbekannten Bietern k?nnen wir nur ausf?hren, wenn rechtzeitig ein Depot hinterlegt und diese Hinterlegung best?tigt oder ?ber nachpr?fbare Referenzen eine Bonit?tspr?fung erfolgreich durchgef?hrt und r?ckbest?tigt wurde.
6. Auftr?ge, die unter 80 % des Sch?tzpreises liegen, werden nicht ausgef?hrt.
7. Saalbieter kaufen ?wie besehen?. Schriftliche-, telefonische- oder Internet-Erwerber haben die M?glichkeit, sich ?ber den Zustand des Versteigerungsst?ckes w?hrend der Besichtigungstage vor der Versteigerung pers?nlich oder durch einen Vertreter in unseren Gesch?ftsr?umen zu informieren; deren Missverst?ndnisse zu Katalogangaben gehen infolge dessen zu deren Lasten. Bei Telefon- und Internet-Bietern ?bernehmen wir keine Haftung f?r die Risiken, die in der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel f?r die Gebotsabgabe des Erwerbers begr?ndet sind, etwa f?r das Zustandekommen des Leitungsaufbaus, Leitungszusammenbr?che, ?bermittlungsfehler, Ausfall- und Verz?gerungszeiten und andere mit diesen Kommunikationswegen verbundene, typische, derartige Risiken mehr, die nicht in unserem Einflussbereich liegen; allerdings nur f?r den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrl?ssigkeit oder des Vorsatzes nicht trifft.
V. Preis und Nebenkosten
1. a. Der Erwerber hat den Zuschlagspreis zu zahlen.
b. Das Versteigerungsgut wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Versteigerungsg?ter unterliegen der Vollversteuerung oder befinden sich in der vor?bergehenden Verwendung; diese sind sodann auf einer Liste im gedruckten Katalog speziell gekennzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. a. Wir berechnen dem Erwerber zus?tzlich bei Auslandsschecks und -?berweisungen bis 24.999 ? Geldtransferkosten in H?he von 15,00 ? und ab 25.000 ? Geldtransferkosten in H?he von 50,00 ?. Wir bieten f?r Verbraucher, Unternehmer und Kaufm?nner als kostenlose Zahlungsart Mitnahme gegen Barzahlung und im Inland Bank?berweisung auch ohne Vorkasse gegen r?ckbest?tigte Referenzen an.
b. Eigene Kosten seines eigenen Zahlungs-Providers (Bank, Kreditkartenunternehmen usw.) hat der Erwerber gegebenenfalls selbst zu tragen.
3. a. Wenn wir auf Wunsch des Erwerbers versenden, hat der Erwerber auch die Nebenkosten des Versandes zu tragen. Es handelt sich hierbei um Versandkosten, Verpackungskosten, gegebenenfalls Versicherungskosten. Diese sind erst nach Zuschlag bezifferbar, da sie individuell vom jeweiligen Versteigerungsgut abh?ngen. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, wird diese unsererseits gegen Erstattung der hierf?r anfallenden Kosten soweit m?glich beantragt. Diese Kosten d?rfen als Pauschale (Euro 50,- je Antragsstellung) erhoben werden.
b. Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Verbraucher und hat er an der Versteigerung per Brief, Telefon oder Internet teilgenommen, erh?lt er mit der vorl?ufigen Rechnung ?ber den Zuschlagspreis auch die Nebenkosten des Versandes mitgeteilt. Diese sind wegen der unterschiedlichen Versteigerungsg?ter, der jeweils angemessenen Verpackungs-/ Versandart und des Zielortes nur im Einzelfall und nicht generell im Vorfeld bestimmbar. Der Erwerber als Verbraucher hat die M?glichkeit, bei Nichtakzeptanz der Nebenkosten des Versandes, von dem Versteigerungsvertrag binnen zehn Tagen nach Zugang der vorl?ufigen Rechnung, mit Eingang bei uns, schriftlich zur?ckzutreten, ohne dass Kosten f?r ihn anfallen. Sein Widerrufsrecht wird davon nicht ber?hrt.
4. Bei der Ausfuhr des Versteigerungsgutes aus der Bundesrepublik Deutschland entstehen dem Erwerber gegebenenfalls weitere Kosten f?r Steuern und Z?lle sowie beh?rdliche Aus-/Einfuhrge-nehmigungen. Diese sind ebenfalls vom Erwerber zu tragen und im Preis nicht enthalten.
5. Der Erwerber kann seine Zahlung bar gegen Mitnahme erbringen oder durch ?berweisung auf eines unserer nachstehenden Konten:
Postbank BIC (SWIFT): PBNKDEFF / IBAN: DE 28700100800150384802
Commerzbank M?nchen: BIC (SWIFT): COBADEFFXXX / IBAN: DE 73700400410666711700
HypoVereinsbank M?nchen: BIC (SWIFT): HYVEDEMMXXX / IBAN: DE 36700202700002860120
6. Die Zahlung hat in der W?hrung ? zu erfolgen. Auslandserwerber sind f?r die Einhaltung der geltenden Devisen- und Einfuhrbestimmungen allein verantwortlich.
VI. Aufgeld und Umsatzsteuern
1. Der Erwerber hat zu dem Zuschlagspreis ein aus diesem berechnetes Aufgeld zu zahlen.
2. Das Aufgeld betr?gt bei Erwerbern aus EU-Mitgliedstaaten:
a. bei differenzbesteuerter Ware
aa. bei M?nzauktionen: 25 %
ab. bei Auktionen Kunst der Antike: 25 %
b. bei regelbesteuerter Ware und Versand innerhalb der EU
b.a. bei M?nzauktionen: 20 %
b.b .bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuz?glich der im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes).
c. bei Ware in der vor?bergehenden Verwendung
c.a. bei M?nzauktionen: 20 %
c.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuz?glich Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechnung. Die Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes) zuz?glich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.
3. Erwerber mit Wohnsitz au?erhalb der EU, sofern die Ware exportiert wird:
Das Aufgeld betr?gt
a.a. bei M?nzauktionen: 20 %
b.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
Die jeweilige Umsatzsteuer ist geregelt in Ziffer VII. 1.
4. Bei umsatzsteuerbefreiten Goldm?nzen gilt generell ein Aufgeld von 15 %.
VII. Umsatzsteuerliche Sonderbehandlungen
1. Bei Erwerbern mit Wohnsitz in Drittl?ndern, au?erhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wird auf den Zuschlagspreis, die Nebenkosten und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise in der gesetzlich zul?ssigen H?he erstattet. Sofern wir diese Ware f?r die Erwerber in diese Drittl?nder ausf?hren, wird die Rechnung umsatzsteuerfrei gestellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Z?lle tr?gt in jedem Fall der Erwerber.
2. Gewerbliche Erwerber mit Eintragung in einem EU-Mitgliedsstaat, mit g?ltiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, k?nnen sich die Umsatzsteuer erstatten lassen; wir ben?tigen hierf?r die gesetzlich erforderlichen Dokumente. Letztere bestehen aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Gelangensbest?tigung des EU-Mitgliedsstaates, in dem die Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt wurde. Auch hier berechnen wir f?r den Fall, dass wir die Ware ausf?hren, und eine g?ltige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor dem Erwerb vorgelegt wurde und wir die Gelangensbest?tigung erhalten, keine Umsatzsteuer.
VIII. Zahlung durch den Erwerber
1. Bei in der Versteigerung pers?nlich anwesenden Erwerbern (Saalauktion) ist der Kaufpreis zuz?glich des Aufgeldes und eventuell anfallender Nebenkosten sofort f?llig.
2. Bei schriftlichen Erwerbern, telefonischen Erwerbern oder Internet Erwerbern versenden wir eine Vertragsbest?tigung/Vorl?ufige Rechnung, bei Verbrauchern nebst Versteigerungsbedingungen und Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular, sowie eine Rechnung. Diese Rechnung ist f?llig zehn Tage nach Erhalt.
IX. Lieferung
1. Die Lieferung an Saalerwerber setzt sofortige Zahlung voraus und erfolgt an schriftliche, telefonische oder Internetkunden in der Regel gegen Vorkasse. Es sei denn, es wurde ein ausreichendes, angefordertes, Deposit hinterlegt oder die Bonit?t durch Referenz r?ckbest?tigt.
2. Bei M?nzauktionen mit Inlandslieferung:
a. Verbraucher
Wir liefern bei Verbrauchern das Versteigerungsgut ? in der Regel ? gegen Vorkasse mit den kostenlosen Zahlungsm?glichkeiten nach Ziffer V,2.a., Satz2 dieser Versteigerungsbedingungen. Nach Mitteilung des Zahlungsauftrages durch Sie an Ihre Bank werden wir die Versteigerungsobjekte sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie ?bersenden. Im Falle der Kreditkartenzahlung oder PayPal-Zahlung erfolgt die Lieferung der Versteigerungsobjekte sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie nach Ausl?sung des Zahlungsvorganges.
b. Unternehmer und Kaufmann
Wir liefern bei Unternehmern und Kaufm?nnern die Versteigerungsobjekte ? in der Regel ? gegen Vorkasse. Die Lieferung der Versteigerungsobjekte erfolgt sp?testens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
3. Bei M?nzauktionen mit Auslandslieferung und bei Auktionen Kunst der Antike:
Die Lieferfrist bestimmt sich nach der nach dem individuellen Versteigerungsgut erforderlichen speziell angefertigten Verpackung, der speziell erforderlichen Versandart und der beh?rdlichen Dauer zur Erstellung etwaig erforderlicher Exportlizenzen/Genehmigungen. Wir leiten die erforderlichen Ma?nahmen unverz?glich in die Wege und f?hren die Lieferung unverz?glich nach Erstellung der Verpackung, Annahmebest?tigung des Speditionsvertrages und Vorlage der beh?rdlichen Urkunden durch.
4. Teillieferungen sind zul?ssig, soweit es f?r den Erwerber zumutbar ist.
5. Das Wiedereintreffen der Versteigerungsobjekte bei uns aufgrund Unzustellbarkeit oder verweigerter Annahme werten wir bei Unternehmern und Kaufm?nnern als R?cktritt und bei Verbrauchern als Widerruf.
6. Bei R?cksendungen muss aus versicherungstechnischen Gr?nden der Versand vorab mit uns abgestimmt werden.
7. Werden die zugeschlagenen Gegenst?nde nicht sp?testens 5 Monate nach der Auktion abgeholt, so ist der Versteigerer nach seiner Wahl berechtigt, die ersteigerten Objekte bei sich oder einem Dritten einzulagern. F?r den Fall der Einlagerung lagern die Gegenst?nde auf Rechnung und Gefahr des K?ufers. Die Lagergeb?hren betragen pro angefangenem Kalendermonat 1% inkl. MwSt. vom Gesamtpreis der Ware, mindestens aber ? 5. Die Einlagerung bei einem Dritten erfolgt auf Namen, Kosten und Gefahr des K?ufers.
X. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, soweit wir Kommission?r sind f?r den Einlieferer, bis zur vollst?ndigen Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenkosten, Aufgeld und Steuern durch den Erwerber, das Eigentum an den Versteigerungsobjekten vor.
Solange der Kaufpreis noch nicht vollst?ndig bezahlt ist, ist der Erwerber, aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes, ohne dass dadurch, soweit er Verbraucher ist, seine Rechte auf Pr?fung der Objekte nach dem Widerrufsrecht eingeschr?nkt werden, verpflichtet, insbesondere M?nzen, nicht zu reinigen und diese sowie wie andere Objekte nicht mit chemischen Mitteln oder anderen Gegenst?nden zu behandeln, nicht zu restaurieren, Slabs nicht aufzubrechen und den Zugriff Dritter auf die Objekte, etwa im Falle einer Pf?ndung oder einem Besitzwechsel der Objekte, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel, uns unverz?glich anzuzeigen.
Der Erwerber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in H?he des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterver?u?erung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen, soweit wir Kommission?r sind f?r den Einlieferer, die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung behalten wir uns vor, gegebenenfalls f?r den Einlieferer, die Forderung selbst, gegebenenfalls als Kommission?r, einzuziehen, sofern und soweit der Erwerber in Zahlungsverzug ist.
XI. Gefahr?bergang
1. Verbraucher
Ist der Erwerber privathandelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zuf?lligen Untergangs und der zuf?lligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes erst mit ?bergabe des Versteigerungsobjektes an den Erwerber auf den Erwerber ?ber.
2. Unternehmer und Kaufmann
Ist der Erwerber Unternehmer oder Kaufmann, geht mit der Auslieferung des Versteigerungsobjektes an das mit der ?bersendung beauftragte Transportunternehmen, die Gefahr des zuf?lligen Untergangs oder zuf?lligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes auf den Erwerber ?ber.
3. Annahmeverzug
Im Falle des Annahmeverzuges des Erwerbers geht die Gefahr mit dem Annahmeverzug auf den Erwerber ?ber.
4. Sofern wir haften und der Schaden durch eine vom Erwerber oder f?r den Erwerber abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, hat der Erwerber diese au?ergerichtlich bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Soweit erforderlich, treten wir bereits an dieser Stelle entsprechende Schadensersatzforderungen gegen Dritte an den Erwerber ab. Soweit der Erwerber hierbei Zahlungen erlangt, bleibt unsere Haftung nur f?r etwaig damit verbundene Nachteile, wie Pr?mienr?ckstufungen oder Zinsverluste, bestehen; andernfalls bleibt eine bestehende Haftung von uns unber?hrt.
XII. M?ngelhaftung
1. Der Erwerber hat die M?glichkeit, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes, dessen Qualit?t und dessen Eigenschaften durch Vorbesichtigung pers?nlich zu ?berzeugen.
2. Beschreibungen und Erhaltungsangaben im Katalog und auf unseren Internetseiten zur Versteigerung sind pers?nliche Einsch?tzungen unserer qualifizierten Mitarbeiter, die mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen nach branchen?blichen Ma?st?ben durchgef?hrt und formuliert werden. Sie dienen allerdings nur der Erl?uterung und Einordnung, ebenso wie die beigef?gten Abbildungen. Dies stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des ? 434 BGB und auch nicht die ?bernahme einer Garantie im Rechtssinne dar.
3. Die Echtheit der St?cke wird gew?hrleistet, allerdings ohne ?bernahme einer Garantie. Bei einer, ohne grob fahrl?ssige oder vors?tzliche Pflichtverletzung durch uns, nachtr?glich erkannten, F?lschung beschr?nken wir unsere Gew?hrleistung der H?he nach auf den Zuschlagspreis einschlie?lich der Nebenkosten (Nebenkosten des Versandes, Geldtransferkosten) sowie das Aufgeld und gegebenenfalls Steuer.
4. Wir ?bernehmen keine Verantwortung daf?r, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualit?t in einer ?hnlichen Form eingesch?tzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualit?tsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zur R?ckabwicklung des Kaufes. Bei St?cken, die von uns in den sogenannten ?Slabs?, (M?nzen sind eingeschwei?t in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen) verkauft werden, entf?llt die oben genannte Gew?hrleistung der Echtheit. Auch f?r versteckte M?ngel, z.B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, ?bernehmen wir keine M?ngelhaftung.
5. Wir ?bernehmen als Kommission?re die uns obliegenden Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Wir sind hier verpflichtet, bei arch?ologischen Kulturg?tern ?lter als 100 Jahre und mit einem Wert ab null Euro und bei sonstigen Kulturg?tern, also M?nzen, ab einem Wert von 2.500,00 Euro unseren besonderen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dazu sind wir allerdings nur verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Wir erf?llen dies durch Pr?fung des Versteigerungsgutes durch unsere in der Regel akademisch arch?ologisch qualifizierten Mitarbeiter. Die Angaben der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtm??igkeit und Echtheit der Urkunden lassen wir uns von diesen best?tigen und pr?fen dies im Falle der antiken Objekte gegen in den ?ffentlichen Verzeichnissen und Datenbanken (Interpol-Datei of stolen works of art und ICOM Red Lists, Art-Loss-Register, Internetportal des BKM nach ? 4 KGSG). Dar?berhinausgehende Garantien, Gew?hrleistungen, Zusicherungen oder Verantwortlichkeiten k?nnen wir nicht ?bernehmen, insbesondere auch nicht bei R?ckgabeersuchen fremder Staaten oder beh?rdlichen oder gerichtlichen Ma?nahmen.
Nach dem Hintergrundpapier M?nzsammler, der Beauftragten der Bundesregierung f?r Kultur und Medien (BKM) vom Juli 2016, wird bei M?nzen und anderen Kulturg?tern eine l?ckenlose Provenienz durch das neue Kulturgutschutzgesetz nicht gefordert. Es gelten insbesondere M?nzen, wenn es sie in gro?er St?ckzahl gibt, diese f?r die Arch?ologie keinen relevanten Erkenntniswert haben und nicht von einem EU-Mitgliedstaat als individualisierbare Einzelobjekte unter Schutz gestellt sind, als keine arch?ologischen Gegenst?nde. Dabei k?nnen, nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nur M?nzen, die keine Massenware sind, von arch?ologischem Interesse sein. M?nzen fallen deshalb als arch?ologisches Massenprodukt im Regelfall nicht unter die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (Bayerisches Kunstministerium, Ministerialrat von Urff, BSZ, 15.07.2016). Wir gehen bei der Erf?llung unserer (Sorgfalts-) Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz von diesen eigenen Einsch?tzungen des Gesetzgebers und der zust?ndigen Obersten Bayerischen Landesbeh?rde aus.
6. Bei Lots und Serien kauft der Erwerber eine nicht n?her beschriebene Gesamteinheit einfachen Zuschnitts. Es handelt sich hier bei den Angaben nur um Etwa-Angaben, wobei irrt?mliche Zuschreibungen im Rahmen des M?glichen liegen. Versteigerungsst?cke in Form von Lots sind nach erfolgtem Zuschlag daher von der Gew?hrleistung in branchen?blicher Weise ausgeschlossen, es sei denn, wir h?tten bei der Beschreibung, der Zuordnung oder der Versteigerung arglistig gehandelt.
7. Als Kaufmann hat der Erwerber uns etwaige M?ngel unverz?glich anzuzeigen. Ansonsten verliert er seine Gew?hrleistungsrechte.
8. Bei einem Sachmangel hat der Erwerber uns zun?chst angemessene Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl, zu geben. Soweit uns dies nicht gelingt, stehen dem Erwerber die weitergehenden Rechte nach dem Gesetz zu.
9. Die Anspr?che der Erwerber wegen Sachm?ngeln an unseren gebrauchten Versteigerungsg?tern verj?hren in einem Jahr ab Erhalt des Versteigerungsgutes. Die besondere Klassifikation unserer Versteigerungsg?ter in Form von alten numismatischen und antiken G?tern erfordert aber im Interesse des Erwerbers eine unverz?gliche Kl?rung von Abweichungsr?gen zur Sicherung des ?bergabezustandes binnen sieben Tagen.
XIII. Haftung auf Schadensersatz neben der Gew?hrleistung
1. Ma?stab
Wir haften f?r die Verletzung von Vertragspflichten und aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrl?ssigkeit. Diese Einschr?nkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Hauptpflichten. Hier haften wir f?r jedes Verschulden.
2. Betroffene
Soweit diese Haftungseinschr?nkung reicht, gilt sie auch f?r unsere Erf?llungsgehilfen und die pers?nliche Haftung unserer Angestellten.
3. Weitere Beschr?nkungen gegen?ber Unternehmern und Kaufm?nnern
Sofern der Erwerber beim Zuschlag als Unternehmer und/oder als Kaufmann f?r sein Unternehmen gehandelt hat, beschr?nken wir unsere Haftung dar?ber hinaus auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Diese weitergehende Haftungsbeschr?nkung gilt wiederum dann nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben sowie f?r Anspr?che nach dem Produkthaftungsgesetz und f?r Sch?den aus der Verletzung von Leben, K?rper und Gesundheit.
XIV. Widerrufsrecht f?r Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Ma?gabe zu, wobei Verbraucher jede nat?rliche Person ist, die ein Rechtsgesch?ft zu Zwecken abschlie?t, die ?berwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstst?ndigen beruflichen T?tigkeit zugerechnet werden k?nnen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gr?nden diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist betr?gt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Bef?rderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszu?ben, m?ssen Sie uns (Gorny & Mosch GmbH, Maximiliansplatz 20, 80333 M?nchen, Tel.: +49 (0) 89 ? 24226430; Fax +49 (0) 89 2285513; E-Mail: info@gmcoinart.de) mittels einer eindeutigen Erkl?rung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ?ber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie k?nnen daf?r das beigef?gte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ?ber die Aus?bung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlie?lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zus?tzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, g?nstigste Standardlieferung gew?hlt haben), unverz?glich und sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zur?ckzuzahlen, an dem die Mitteilung ?ber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. F?r diese R?ckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspr?nglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdr?cklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser R?ckzahlung Entgelte berechnet.
Wir k?nnen die R?ckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zur?ckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zur?ckgesandt haben, je nachdem, welches der fr?here Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverz?glich und in jedem Fall sp?testens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns ?ber den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zur?ckzusenden oder zu ?bergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der R?cksendung der Waren.
Sie m?ssen f?r einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pr?fung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zur?ckzuf?hren ist.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsformular halten wir auf unserer Website f?r die Erwerber als Verbraucher bereit.
XV. Verweigerung von Zahlung und Abnahme
1. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung verliert der Erwerber bei Belehrung hier?ber in der Rechnung seine Rechte aus dem Zuschlag und das Versteigerungsgut kann auf seine Kosten erneut versteigert oder, nach unserem freien Ermessen, freih?ndig verkauft werden. In diesem Fall haftet der Erwerber f?r den Mindererl?s.
2. Als Erwerber haben Sie zus?tzlich einen pauschalierten Schadenersatz in H?he von 15 % des ersten Zuschlagspreises zu bezahlen. Ihnen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Eintritt eines geringeren oder das Fehlen eines Schadens nachzuweisen. In diesem Fall schulden Sie geringeren oder keinen Schadenersatz. Uns bleibt die Geltendmachung eines h?heren Schadens ausdr?cklich vorbehalten.
3. Bei Verzug des Erwerbers mit der Zahlung der Rechnung schuldet dieser auch Zinsen.
XVI. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskr?ftig festgestellt.
XVII. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit sp?ter verlieren, so soll hierdurch die G?ltigkeit der ?brigen Bestimmungen nicht ber?hrt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Vorschrift.
2. Gerichtsstand bei Kaufmann als Erwerber
Ist der Erwerber Kaufmann, juristische Person des ?ffentlichen Rechts oder ?ffentlich-rechtlichen Sonderverm?gens, ist ausschlie?licher Gerichtsstand f?r alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gesch?ftssitz der Gorny & Mosch Giessener M?nzhandlung GmbH, also M?nchen. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gew?hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Grenz?berschreitende Versteigerung
Wenn wir grenz?berschreitend versteigern, bedeutet das keine entsprechende Gesch?ftsausrichtung. Es gelten deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit. Die Geltung der CISG wird ausgeschlossen. Ist der Erwerber Verbraucher, gelten f?r ihn auch die verbrauchersch?tzenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates; er hat bei Rechtsstreitigkeiten dar?ber hinaus die Wahl des Gerichtsstandes unseres Firmensitzes oder seines Wohnsitzes. Wir m?ssen ihn stets an seinem Wohnsitz verklagen.
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Gorny & Mosch
Giessener M?nzhandlung GmbH
Auktionatoren: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Gesch?ftsf?hrer: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Handelsregister M?nchen HRB Nr. 75528
Sitz der Gesellschaft: M?nchen
Konten Bank Accounts
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BLZ 700 100 80
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Commerzbank M?nchen
BLZ 700 400 41
Kto.-Nr. 66 67 117 00
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BLZ 700 202 70
Kto.-Nr. 00 2860 120
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