220th Auction
For over 50 years, we have been auctioning complete collections, estates, and valuable individual items worldwide. Our auction house is located in the heart of Germany, near the famous Würzburg Residence.
Seit über 50 Jahren versteigern wir weltweit komplette Sammlungen, Nachlässe und wertvolle Einzelobjekte. Unser Auktionshaus befindet sich im Herzen Deutschlands, nahe der berühmten Würzburger Residenz.
Auction Details

Bid Increments
Buyer's Premium
- 28.56%
Terms & Conditions
AUCTION TERMS AND CONDITIONS
General Terms and Conditions By participating in the auction in person, in writing, or by telephone, you accept the following terms and conditions, which also apply mutatis mutandis to private sales:
1. The auction house Mars (hereinafter referred to as the ?auctioneer?) auctions the items publicly within the meaning of Section 383 (3) sentence 1 of the German Civil Code (BGB) as a commission agent on behalf of the consignors (principals), who generally remain anonymous. The auction is voluntary and requires immediate payment in euros.
2. The auctioneer is authorized to assert all rights of the consignor arising from his orders and from the bids on his behalf.
3. The auctioneer reserves the right to combine, separate, offer out of sequence, withdraw for objective reasons, or auction with reservation. The lot number is the number under which the items are called in the auction or listed in the auction catalog or offered for sale by private treaty.
4. The bid is accepted if no higher bid is made after three calls for bids. The auctioneer may reserve the right to accept or refuse the bid on behalf of the client. If several people make the same bid at the same time and no higher bid is made after three calls, the bid is decided by lot. If agreement on the bid cannot be reached immediately, the item will be offered again. The auctioneer is authorized to withdraw the bid and offer the item again if a higher bid submitted in time has been overlooked by mistake or if there is doubt about the bid. If a bid is accepted with reservation, the bidder is bound to their bid for a period of 3 weeks. If they do not receive the unconditional acceptance within this period, it expires. If a reservation is not accepted by the consignor, the item may be sold elsewhere at a higher bid without consulting the bidder who made the reservation. For the bid to take effect, it is sufficient to send a notification (invoice) by email or post to the address provided by the bidder. In the event of discrepancies, the consignor and the buyer may request each other's addresses.
5. Telephone bids are accepted by calling the bidder before the desired lot is called. The auctioneer does not guarantee the establishment or maintenance of telecommunications connections. A prerequisite for telephone participation is a valid written bid of at least ?260. In any case, the telephone bidder offers the limit price.
6. The bid is binding. Ownership is only transferred upon payment of the purchase price, but the risk of any damage is transferred to the buyer upon acceptance of the bid.
7. Upon acceptance of the bid, a surcharge of 21% plus 19% VAT on the surcharge (i.e., a total of 24.99%) is payable immediately to the auctioneer. In the event of a delay in payment, the winning bidder shall be liable for all damages incurred as a result, in particular interest or currency losses. There shall be no deferral of the purchase price. The successful bidder is obliged to take delivery of the items immediately after the auction. Successful bidders who have participated in the auction in writing or via telecommunication must collect the items no later than 14 days after receipt of the invoice. Delayed payment obliges the successful bidder to pay default interest at a rate of 8% above the respective base rate of the European Central Bank. Subject to further damages caused by default, a late payment surcharge of 3% of the total claim may also be levied with the second reminder. Default by the bidder gives rise to their obligation to pay the purchase price owed in advance. The auctioneer may choose to demand fulfillment of the purchase contract or compensation for non-performance. In the latter case, the bidder loses their rights arising from the bid and the item may be auctioned again at a new auction. The bidder is liable for any shortfall in proceeds and has no claim to any additional proceeds. After 14 days, the auctioneer is entitled to store the item at the buyer's expense at its premises or with a third party, for which a flat fee of up to ?5 plus VAT per item per day may be charged. The buyer reserves the right to prove that costs have not been incurred or have not been incurred in this amount.
8. Shipping orders will be executed once shipping costs and all other claims of the auctioneer have been paid. The packaging, shipping and, if desired and possible, insurance of auctioned items shall be at the expense and risk of the buyer; the auctioneer is merely the intermediary for these services. The auctioneer accepts no liability for any damage to or loss of the items. All storage and transport is at the risk and expense of the buyer.
9. The auctioneer may collect or sue for purchase funds, outstanding purchase amounts and ancillary services in its own name.
10. All items offered for auction are used and can be viewed and inspected sufficiently before the auction. The catalogue information and corresponding information on the website, which have been compiled to the best of our knowledge and belief, do not form part of the contractually agreed quality. The information is based on the state of the art at the time the catalogue was compiled. It does not constitute a guarantee in the legal sense and is provided for information purposes only. The same applies to condition reports and other information provided verbally or in writing. Certificates or confirmations from the artists, their estates or the relevant experts are only part of the contract if they are expressly mentioned in the catalogue text. The condition is not mentioned throughout the catalogue, so that missing information does not constitute an agreement on quality. In the event of a complaint, the buyer undertakes to notify the auctioneer of the reasons in writing within one year. The auctioneer has the right to request from the buyer the written opinion of two independent experts whose expertise is recognised by both the buyer and the auctioneer.
11. Warranty claims are excluded. However, in the event of deviations from the catalogue information which negate or significantly reduce the value or suitability of the item and which are presented in a justified manner within one year of delivery, the auctioneer undertakes to assert its rights against the consignor in court. The catalogue text is authoritative. In the event of a successful claim against the consignor, the auctioneer shall reimburse the purchaser only for the total of the purchase price.
12. Claims for damages due to a defect, loss or damage to the auctioned item, regardless of the legal basis, or due to deviations from the catalogue information or other information provided, are excluded, unless the auctioneer has acted with intent or gross negligence or has breached essential contractual obligations; Liability for damages resulting from injury to life, limb or health remains unaffected. In all other respects, clause 11 applies.
13. The auctioneer may require new customers to deposit cash or provide a current credit rating confirmation from their bank before the auction begins.
14. The place of performance and jurisdiction, insofar as it can be agreed, is Würzburg. German law applies. The UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) does not apply.
15. By submitting a bid or placing a written order, the buyer accepts the auction conditions.
16. On the auctioneer's premises, every visitor is liable ? especially during viewings ? for any damage they cause, even if they are not at fault.
17. Should any of the above conditions be or become invalid, it shall be replaced by a statutory provision that corresponds to the meaning, in particular the economic purpose, of the invalid provision; the validity of the remaining auction conditions shall not be affected.
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher oder telefonischer Art werden folgende Bedingungen anerkannt, die sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf gelten:
1. Das Auktionshaus Mars (im folgenden ?Versteigerer?) versteigert die Gegenstände öffentlich i.S.d. § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die generell ungenannt bleiben. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und gegen sofortige Bezahlung in Euro.
2. Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in dessen Namen geltend zu machen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen oder unter Vorbehalt zu versteigern. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden.
4. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern. Wenn verschiedene Personen zur gleichen Zeit das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein Mehrgebot gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, so wird der Gegenstand nochmals angeboten. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder Zweifel über den Zuschlag bestehen. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht angenommen, kann das Objekt, ohne Rückfrage an den Bieter des Vorbehalts, zu einem höheren Gebot anderweitig vermittelt werden. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung einer Benachrichtigung (Rechnung) per E-Mail oder Post an die vom Bieter genannte Adresse. Im Falle von Unstimmigkeiten können der Einlieferer und der Ersteigerer die Anschrift des jeweils anderen erfragen.
5. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein wirksames, schriftliches Gebot von mindestens 260,- Euro. Der Telefonbieter bietet in jedem Fall den Limitpreis.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer über.
7. Mit dem Zuschlag ist ein Aufgeld von 21% plus 19% Mehrwertsteuer auf das Aufgeld (insgesamt also 24,99%) sofort an den Versteigerer zu zahlen. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- oder Währungsverluste. Eine Stundung des Kaufpreises findet nicht statt. Der Ersteigerer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Ersteigerer, die schriftlich oder via Telekommunikation an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Säumniszuschlag in Höhe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich oder Dritten einzulagern, wofür pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu 5,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer anfallen können. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe angefallen sind.
8. Versandaufträge werden ausgeführt, wenn Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. Die Verpackung, Versendung und falls gewünscht und möglich die Versicherung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Eine Haftung für etwaige Beschädigung oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Ersteigerers.
9. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen oder einklagen.
10. Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Im Fall einer Beanstandung verpflichtet sich der Ersteigerer dem Versteigerer innerhalb eines Jahres die Gründe schriftlich mitzuteilen. Der Versteigerer hat das Recht, vom Ersteigerer die schriftliche Meinung von zwei unabhängigen Experten, deren Sachkenntnis sowohl vom Ersteigerer als auch vom Versteigerer anerkannt werden, einzufordern.
11. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis.
12. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Nummer 11.
13. Der Versteigerer kann von Neukunden fordern, dass diese vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot hinterlegen oder eine aktuelle Bonitätsbestätigung ihrer Bank vorlegen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Würzburg. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung
15. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die Versteigerungs-Bedingungen an.
16. In den Geschäftsräumen des Versteigerers haftet jeder Besucher ? insbesondere bei Besichtigungen ? auch ohne eigenes Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.
17. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine gesetzliche Regelung, die im Sinne, insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck, der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
Dr. G. Wohlfromm









