Done
Beelitz, Brandenburg, Germany
Auction Details
10. Arts & Antiques Auction
Over 1000 objects in 21 categories
Silver
Coins & Stamps
Porcelain
Asian Antiques
African and Ethnic Art
Jewelry
Paintings
Water Color
Graphics
Icons
Glass, Crystal
Mirrors
Watches & Clocks
Ceramics
Sculptures
Photographs
Lamps
Furniture
Carpets
Auction Details

Kunsthaus Schnuerpel Galerie & Auktionen
Beelitz, GermanyBid Increments
PriceBid Increment
€0€5
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€4,000€400
Preview
From the 13th October till the 26th October
each day between 10 a.m. and 8 p.m.
the house is open for bidders to preview
the items that are to be auctioned.
Kunsthaus Schnürpel
Treuenbrietzener Strasse 17
Beelitz, Brandenburg 14547
Germany
Buyer's Premium
- 23%
Terms & Conditions
Auktionsbedingungen
Die Versteigerung im Kunsthaus Schnürpel (im folgenden "Versteigerer"/Auktionshaus genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die persönliche, schriftliche, telefonische oder online Teilnahme an den Versteigerungen anerkannt werden . Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für den Freihandverkauf. Die Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses sind Online unter der Webseite für jedermann zugänglich und liegen ebenso im Auktionsaal aus, bzw. sind im Auktionskatalog abgedruckt.
A. Allgemeine Informationen
Telefonische Gebote bedeuten automatisch Gebote des Limitpreises, auch wenn wir den Telefonbieter zum Aufruf nicht erreichen sollten. Online-Gebote und schriftliche Gebote gelten als "billigst bis" zum angegebenen Höchstgebot, der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Schriftliche und Online-Gebote erfolgen verdeckt. Um die Ausführung sicherzustellen, müssen schriftliche und Online-Gebote sowie die Anmeldung zur Abgabe telefonischer Gebote mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Das höchste schriftliche Gebot / Online-Gebot wird solange gegen den Saal geboten, bis entweder im Saal ein höheres Gebot abgegeben wird, oder das schriftliche Höchstgebot / Online-Gebot den letzten ausgerufenen Preis im Saal übersteigt. Der Auktionator übernimmt im Fall der schriftlichen / Online-Gebote die Funktion eines Bietagenten.
B. Versteigerungsbedingungen
I. Grundlage der Versteigerung und Sachmängel
1.) Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber, die unbenannt bleiben. Ausgenommen hiervon ist die Versteigerung der besonders gekennzeichneten Eigenware. Eigenware ist als solches ersichtlich gekennzeichnet. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Sie werden so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Die Katalogbeschreibung und Onlinekatalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften gemäß $$459 ff BGB. Der Versteigerer bietet insoweit keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch für nicht erkennbare Mängel. Das gleiche gilt für mündliche oder schriftliche Auskünfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Gegenüber der Beschreibung im Internetkatalog, sind bei Widerspruch oder Unklarheit, die Angaben der gedruckten Fassung maßgeblich, darüber hinaus gilt der Text, vor der bildlichen Abbildung.
Das Auktionshaus behält sich vor, Angaben im Katalog und Internetkatalog zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt im Internetkatalog sofort, ansonsten durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mündlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden.
2.) Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden so versteigert, wie sie zur Zeit des Zuschlages beschaffen sind. Für Mängel jeglicher Art, soweit sie nicht ohne weiteres erkennbar sind oder arglistig verschwiegen wurden, wird keine Haftung übernommen.
3.) Weist der Käufer innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme und vollständiger Kaufpreiszahlung nach, dass tatsächliche Angaben über den versteigerten Gegenstand in wesentlichen Punkten unrichtig waren, so ist der Versteigerer ungeachtet des Gewährleistungsausschlusses nach Punkt 1.) und 2.) berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kaufvertrag im Namen des Einlieferers und mit dessen Einwilligung rückabzuwickeln oder den Preis zu mindern und dem Käufer gegen Rückgabe des versteigerten Gegenstandes den Kaufpreis, bzw. die minderungsbedingte Preisdifferenz zu erstatten. Dem Käufer wird hierzu die ladungsfähige Anschrift des Verkäufers vom Versteigerer benannt.
II. Gebote, Zuschlag
1.) Jeder Saalbieter hat vor Beginn - spätestens 45 Min. vor dem ersten Aufruf der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Neukunden müssen vor Beginn der Auktion bei Ersteigerung höherwertiger Gegenstände (über € 2.000,00) ein Bargelddepot oder eine aktuelle Bonitätsbestätigung ihrer Bank vorlegen.
2.) Um die Ausführung schriftlicher Gebote sowie Online-Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes / Online-Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Versteigerungs-Nr. erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschließlich auf die angegebene Lot-Nummer / Versteigerungsnummer. Der Bieter ist für den frist- und formgemäßen Zugang beweispflichtig.
3.) Schriftliche Gebote und Online-Gebote werden vom Auktionshaus nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten.
4.) Telefonische Gebote werden entgegengenommen. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 24 Stunden vor Beginn des Auktionstages beim Auktionshaus eingeht. Es gelten die Anforderungen gem. Ziff. II 2.).
5.) Das Auktionshaus übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäße Übermittlung und rechtzeitigen Zugang von Online-Geboten an das Auktionshaus.
6.) Maßgeblich für die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saalgeschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. I 1.). Verbindlich sind lediglich die im Saal abgegebenen Gebote. Das Auktionshaus kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Auktionshauses keine ausreichenden, dem Wert des Gebots entsprechende Sicherheiten vor der Auktion erbringen können. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich.
7.) Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, Lot-Nummern / Versteigerungsnummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Lot-Nummer / Versteigerungsnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden, im Auktionskatalog verzeichnet werden oder im Freihandverkauf angeboten werden.
8.) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Gebot und / oder Online-Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag verweigern.
9.) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräußert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind für Bieter 6 Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit erfolgen.
10.) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Auktionshaus abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
11.) Werden während der Besichtigung eines Loses / Versteigerungsgegenstandes mögliche Ungereimtheiten auffällig, und soll dieses Los / Versteigerungsgegenstand seitens eines Bieters noch einmal von einem Fachmann auf seine Kosten genauer begutachtet werden, wird das Auktionshaus darüber informieren. Sofern der Einwand auch aus Sicht des Auktionshauses berechtigt ist, wird das Los / Versteigerungsgegenstand im Auktionssaal unter Vorbehalt der Nachprüfung ausgerufen und zugeschlagen. Der Auktionator wird in solchen Fällen vor Ausruf eines solchen Loses, dies im Auktionssaal ankündigen und alle anwesenden Bieter über den Einwand informieren. Stellt sich im Nachhinein tatsächlich heraus, dass mit dem Los etwas nicht stimmt und die Höhe des Ausruf ungerechtfertigt bzw. zu hoch angesetzt war, wird der Zuschlag nachträglich wieder zurückgenommen und das Los / Versteigerungsgegenstand im Nachhinein aus der Auktion wieder herausgenommen.
12.) Der Zuschlag erfolgt in Euro. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zustande, und dieser verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlag, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Bei Zahlung durch Scheck oder Geld- / Kreditkarte wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift bzw. der Zahlungseingang als Erfüllung gewertet.
13.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge gem. §§ 312b ff BGB finden keine Anwendung.
III. Kaufpreis
1.) Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 23 % erhoben. Darin ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, die wegen Anwendung der Differenzbesteuerung nach $25 a nicht ausgewiesen wird.
2.) Für Waren, die die Voraussetzungen nach § 25 a UStG nicht erfüllen, gilt weiterhin die Regelbesteuerung. Auf den Zuschlagspreis wird dann ein Aufgeld von 19,32 % und auf die Summe (Zuschlagspreis + Aufgeld) die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
3.) Von der Umsatzsteuer befreit sind Auslieferungen in Drittländer und bei Angabe der USt-ID-Nr. auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsländer. Verbringen Erwerber ersteigerte Gegenstände selbst in Drittländer, wird Ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald dem Auktionshaus der zollamtlicher Ausfuhrnachweis und der Einfuhrnachweis des Importlandes vorliegen.
IV. Fälligkeit, Zahlung und Verzug
1.) Persönlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben den Endpreis (Zuschlagpreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder mit EC, Visa oder bankbestätigtem Scheck an das Auktionshaus zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
2.) Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen, auch früheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auktionshaus seitens des Käufers sind ausgeschlossen, soweit es um Ware der Einlieferer geht.
3.) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Höhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei gewerblichen Käufern (Unternehmern) auf 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsentgelte zu Lasten des Käufers. Im Verzugsfall haftet der Käufer bei späterer oder verweigerter Zahlung und Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden. Der Versteigerer kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und, davon unabhängig, die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. Auf einen Mehrerlös hat er in diesem Fall keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlöschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Auktionshauses gegen den Käufer sofort fällig.
V. Abholung, Versendung, Einlagerung
1.) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 8 Tage nach Zugang der Rechnung abholen oder einer Versendung auf ihre Kosten und Gefahrtragung schriftlich zugestimmt haben.
2.) Die Aushändigung / Übersendung der Gegenstände erfolgt jedoch erst nach geleisteter Zahlung, gegen Vorlage der quittierten Rechnung, bzw. Buchungsbestätigung der Bank. Holt der Käufer die Gegenstände nicht binnen 8 Tagen nach Ender der Versteigerung ab, bzw. schafft durch Zahlung hierzu die Voraussetzung und gerät damit in Annahmeverzug, so erfolgt die Verwahrung ohne jegliche Haftung für Verlust und Beschädigung. Verwahrung bzw. Auslagerung, Verpackung, Versicherung und Versand ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistung.
3.) Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; das Auktionshaus ist lediglich Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgeführt, wenn dem Auktionshaus oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle übrigen Forderungen des Auktionshauses bezahlt sind.
4.) Befindet sich der Käufer seit mindestens 6 Monaten im Annahmeverzug ist das Auktionshaus berechtigt, die Gegenstände zu verwerten. Das Auktionshaus ist berechtigt von dem Verwertungserlös sämtliche Forderungen gegen den Käufer in Abzug zu bringen.
VI. Haftung
Das auktionshaus haftet für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet das Auktionshaus bis zur Höhe des Limits, bzw. Schätzpreises. Für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Auktionshauses ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VII. Allgemeines
1.) Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Auktionshaus. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufer haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen recht nicht erstattungsfähig sind.
2.) Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgt ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Forschungszwecken bezüglich historischer Vorgänge.
3.) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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