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Heidelberg, Baden-w?rttemberg, Germany
Auction Details
Art & Collect Part 2
A total of over 7,500 items sold with no reserve
Sold
1251: Chocolatière. Wohl Frankreich 18./19. Jh. Silber, ca. 510 g, am Boden gepunzt, H=23 cm. PrEst. €20-€21
Sold
1252: Paar quadratische Schüsseln. Wohl Italien 19. Jh. Silber, ca. 1.100 g, mit bekröntem WappeEst. €20-€21
Sold
1253: Runder Tafelaufsatz. Italien 16. Jh. Majolika, weiß glasiert, im Spiegel bunt bemalt mit WEst. €20-€21
Sold
1254: Art Déco-Tischuhr. Frankreich um 1920. Eichengehäuse, keulenförmig mit rundem, verglastemEst. €20-€21
Sold
1255: Tischlampe. Schierholz 20. Jh. Porzellan, weiß glasiert, reich reliefiert und gold gesäumtEst. €20-€21
Sold
1256: Fünf Teller. Asien. Porzellan. unterglasurblau floral bemalt, D=je 23,7 cm. Provenienz: AuEst. €20-€21
Sold
1257: Tischuhr. Lyon, Jules Richard (1848-1930). Bronze, teilw. feuervergoldet, rundes Uhrwerk mEst. €20-€21
Sold
1258: Ovale Saucière. Lunéville 18 Jh. Fayence, bunt bemalt mit Chinoiserien in Landschaft; ohneEst. €20-€21
Sold
1259: Kaminbock-Vorbau. Frankreich 19. Jh. Bronze, teilw. durchbrochen, H=41 cm, B=100 cm. **Est. €20-€21
Sold
1260: Große runde Platte. Frankreich 19. Jh. Silber, ca. 980 g, mit ziseliertem Strahlenrand, veEst. €20-€21
Sold
1261: Paar Empire-Kerzenleuchter; dazu ein weiterer Kerzenleuchter. Frankreich 19. Jh. Messing,Est. €20-€21
Sold
1262: Stehender Knabe. Höchst 1770. Porzellan, weiß glasiert, am Boden unterglasurblaue RadmarkeEst. €20-€21
Sold
1263: Stehendes Mädchen mit toter Taube. Höchst 1770. Porzellan, weiß glasiert, am Boden unterglEst. €20-€21
Sold
1264: Runde Kaviarschale. Frankreich, René Lalique 20. Jh. Farbloses und opakes Glas, am Boden ÄEst. €20-€21
Sold
1265: Deckeltopf. Asien. Porzellan, unterglasurblau bemalt, ohne Marke, H=19,5 cm, D=18,5 cm. (bEst. €20-€21
Sold
1266: Andenkenvase. Deutsch dat. 1936. Hellblauer Fond mit dem Porträt der Krankenschwester MargEst. €20-€21
Sold
1267: 25-tlgs. Service "Neuzierrot". Berlin 20. Jh. Porzellan, mit Reliefdekor und Goldrand; amEst. €20-€21
Sold
1268: Kniender Pierrot. Fraureuth 20. Jh. Porzellan, sparsam bemalt, am Boden gemarkt. Entwurf uEst. €20-€21
Sold
1269: Esel, Fasanenpaar und Knabe. Deutsch 20. Jh. Bronze, brüniert, H=8,5 bis 13,5 cm (Angel fEst. €20-€21
Sold
1271: Achttlgs. Konvolut Hornobjekte, je geschnitzt. Bestehend aus: Brieföffner, Brosche RasiermEst. €20-€21
Sold
1272: Ovale Schale und Miniaturkutsche. Deutsch 20. Jh. 800er Silber, ca. 103 g, gepunzt, H=2 cmEst. €20-€21
Auction Details

Bid Increments
PriceBid Increment
€0€5
€50€10
€180€20
€300€30
€450€50
€1,000€100
€1,800€200
€3,000€300
€4,500€500
€8,000€1,000
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Monday 15th to Thursday 18th July, 10:00 a.m. - 6:30 p.m
Heidelberg, Baden-W?rttemberg 69117
Germany
Buyer's Premium
- 28%
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Nachfolgend sind die Versteigerungsbedingungen:
Antiquit?ten Metz GmbH, Kunstauktionen, Friedrich-Ebert-Anlage 3-5, 69117 Heidelberg, Gesch?ftsf?hrer John und Mike Metz (im folgenden Versteigerer bezeichnet) aufgef?hrt. Sie gelten f?r alle Auktionen und die zugeh?rigen verbundenen Gesch?fte, z.B. den Nachverkauf, und den freih?ndigen Verkauf.
II. Vertragsschluss
1. Die Versteigerung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Einlieferer/in. Die Identit?t der Einlieferer wird auf schriftliche und dringend berechtigter Anfrage unter Vorbehalt genannt.
2. Die Versteigerung der Objekte erfolgt ?ffentlich.
3. Der Versteigerer ist unter Angabe von angemessenen Gr?nden berechtigt, einen Zuschlag zu verweigern. Ein angemessener Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist oder ein Gebot ohne Unterschrift und ohne sp?ter zugesandtes Original abgegeben wurde und/oder vorab keine Sicherheitsleistung geleistet wurde. Das Leisten von Sicherheit begr?ndet keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags.
4. Das Handeln unter fremden Namen seitens eines Bieters ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Handeln in fremden Namen.
Sofern der Bieter sein Handeln als Stellvertreter nicht bei Beantragung der Bieternummer schriftlich unter Angabe der Identit?t des Vertretenen anzeigt, so wird nur der Vertreter Vertragspartner des Kaufs. Eine nachtr?gliche Genehmigung der Vertretung wird nicht erm?glicht.
5. Bei Objekten ?ber ? 25.000,00 beh?lt sich das Auktionshaus das Recht vor, das Gebot nur gegen Sicherheitsleistung der ?blichen Art im Bankenwesen anzunehmen. Sollte keine Sicherheitsleistung vorliegen, hat das Auktionshaus das Recht, den Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen und die endg?ltige Wirksamkeit von der Stellung der Sicherheit binnen einer Frist von 7 Tagen abh?ngig zu machen. Eine Zahlung binnen dieser Frist gilt als Sicherheitsleistung.
6. Bei gleichen Geboten gilt das zuerst abgegebene Gebot. Bei Zweifeln, die nicht sofort w?hrend der Auktion gekl?rt werden k?nnen, entscheidet das Los. Berechtigte Zweifel dar?ber, ob ein Zuschlag regelgerecht erfolgt ist, m?ssen unverz?glich und unmittelbar nach dem betroffenen Los geltend gemacht werden. Bei Meinungsverschiedenheiten ?ber einen Aufruf zwischen den Bietern hat der Auktionator das Recht, das Los zur?ckzuziehen und ggf. nochmals zum Aufruf zu bringen.
III. Versteigerungsablauf
1. Der Aufruf der Lose erfolgt grunds?tzlich zehn bis drei?ig Prozent unter dem Sch?tzpreis, soweit vorhanden und es sei denn, dass bereits h?here schriftliche Gebote vorliegen oder dass der Versteigerer mit dem Einlieferer einen Mindestzuschlagspreis von mehr als f?nfzig Prozent des Sch?tzpreises vereinbart hat. Hiervon kann der Versteigerer nach freiem Ermessen abweichen. Ansonsten wird der Startpreis nach freiem Ermessen und nach vorliegenden Vorgeboten durch den Versteigerer festgesetzt. Alle Preise verstehen sich in Euro [?].
2. Die allgemeine Steigerungsrate bei Geboten liegt bei 10%, es liegt jedoch im Ermessen des Versteigerers, hiervon abzuweichen.
3. Der Versteigerer ist mit Angabe von Gr?nden berechtigt, Nummern des Katalogs (Lose) zu vereinen, zu trennen, au?erhalb der Reihenfolge anzubieten oder zur?ckzuziehen, letzteres insbesondere bei Zweifeln in tats?chlicher oder rechtlicher Hinsicht.
4. Dem Versteigerer vor Beginn der Versteigerung bekannte Ver?nderungen in der Ausbietungsfolge sollen dem Saalpublikum mitgeteilt werden, regelm??ig durch schriftlichen Hinweis anl?sslich der Registrierung der Bietinteressenten.
5. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der vom Einlieferer genannte Limitpreis nicht erreicht ist oder wenn rechtliche bzw. tats?chliche Zweifel bei einem Objekt vor oder w?hrend der Auktion angemeldet oder erkannt wurden. Bei einem Vorbehalt ist der Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages schwebend unwirksam. Bei Vorbehalt wird der Einlieferer ?ber den Vorbehaltszuschlag seitens des Auktionshauses benachrichtigt. Er hat sich innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung positiv zu melden und den Zuschlag zu best?tigen. Ist keine Nachricht erfolgt, oder der wurde der Zuschlag abgelehnt, ist der Kaufvertrag unwirksam.
Hiervon erh?lt der K?ufer Nachricht. Erh?lt der K?ufer innerhalb von 4 Wochen seit Zuschlag keine Nachricht ?ber die Entscheidung ?ber den Zuschlag, so gilt der Zuschlag als nicht gegeben und der Kaufvertrag ist ebenfalls unwirksam.
IV. Schriftliche Gebote
1. Schriftliche Gebote m?ssen dem Auktionshaus bis sp?testens 24 Stunden vor der Auktion eingegangen sein. Sp?ter eingehende schriftliche Vorgebote k?nnen, m?ssen aber nicht mehr ber?cksichtigt werden. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftlichen Bietern von der Nichtber?cksichtigung seines Gebotes in Kenntnis zu setzen. Entscheidende und verbindliche Angabe um das Gebot zuzuordnen und ausf?hren zu k?nnen ist die Katalognummer.
2. Der gebotene Preis versteht sich als Zuschlagspreis ohne Aufgeld und Mehrwertsteuer. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters.
3. Der Versteigerer wird schriftliche Vorgebote nur mit dem Betrag in Anspruch nehmen, der erforderlich ist, um andere Gebote um eine Steigerungsstufe zu ?berbieten.
4. Ein schriftliches Gebot wird hinf?llig, wenn es ein verbundenes oder zur?ckgezogenes Los betrifft.
5. Mangels hinreichender Identit?tsfeststellung kann ein schriftliches Gebot zur?ckgewiesen werden. Dar?ber wird der Versteigerer den Bieter, soweit die tats?chlichen Umst?nde dies nicht unm?glich machen, unverz?glich informieren.
V. Telefonische Gebote
1. Telefonisches Bieten ist nur bei limitierten Auktionen m?glich, wobei das Los mindestens ein Limit von 500,00 ? ausweisen muss. Die telefonisch abgegebenen Gebote sind bindend und stehen im Saal abgegeben Geboten gleich.
2. Der gebotene Preis versteht sich als Zuschlagspreis und Mehrwertsteuer.
3. Bei Art & Collect-Auktionen werden keine telefonischen Gebote angenommen.
4. Der Versteigerer ?bernimmt keine Gew?hr f?r das Zustandekommen einer Telefonleitung bzw. deren Erhalt zum Zeitpunkt des Aufrufs. Das Risiko einer Leitungsst?rung oder der Nichterreichbarkeit aus welchen Gr?nden auch immer obliegt dem Bieter.
5. F?llt w?hrend des Bietvorgangs die Leitung aus, so gilt nur der zuletzt aufgerufene gebotene Betrag, kein vorher oder w?hrend des Telefonats mit dem Angestellten des Versteigerers genannter Eventualh?chstbetrag.
6. Der Versteigerer kann, wenn der Vorabbieter nicht erreichbar ist und weiteres Zuwarten untunlich ist, ma?voll im mutma?lichen Interesse des Vorabbieters um bis zu f?nf vom Hundert des Limitpreises weiterbieten.
7. Der Telefonbieter erkl?rt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des telefonischen Gebots zumindest das im Katalog angegebene Limit unwiderruflich geboten wird, soweit keine weitere vertragliche Regelung existiert. Die weitere Steigerung findet im Rahmen des telefonischen Mitbietens statt.
VI. Gebote & Sicherheit
1. Die Voraussetzungen f?r telefonische Bieter unter Ziffer V. dieser AGB gelten sinngem?? auch f?r Online-Bieter sowie f?r Vorgebote, welche durch Online-Portale eingehen. Bei Bietern der Online-Portale tr?gt das Auktionshaus keine Haftung f?r die ?bermittlung.
2. Gebote per E-Mail werden nur in Ausnahmef?llen bei Verifizierung durch das Auktionshaus angenommen, in der Regel jedoch abgelehnt.
3. Online-Bieter k?nnen vor Gebotsabgabe verpflichtet werden, eine Sicherheit i.H. v. 50% des Sch?tzpreises durch ?berweisung auf das Konto des Veranstalters zu leisten oder eine Zahlung auf Master, VISA, JCB oder Amex Karten beim Veranstalter zu autorisieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Bieter f?r das Onlinegebot erst freizuschalten, nachdem die Sicherheit hinterlegt ist. Bei nachgewiesener Bonit?t des Bieters kann das Auktionshaus den jeweiligen Bieter ganz oder teilweise von der Pflicht zur Leistung der Sicherheit befreien. Die Befreiung gilt nur als erteilt, wenn sie schriftlich erfolgt.
4. Wird der Kaufvertrag nicht durchgef?hrt, weil der Bieter das Meistgebot nicht in voller H?he bezahlt, dient die geleistete Sicherheit zun?chst zur Begleichung der Anspr?che des Auktionshauses.
5. Wenn einem Interessenten kein Zuschlag erteilt wird, wird die Sicherheit unverz?glich nach der Auktion zur?ck?berwiesen bzw. die Reservierung auf der Kreditkarte wieder freigegeben. Kreditkartenru?ckzahlungen ben?tigen bis zu 7 Tage, bis sie dem Konto gutgeschrieben sind.
6. Neue Bieter (Neukunden) haben bei der Erstregistrierung eine g?ltige Kreditkarte zu hinterlegen. Das Auktionshaus ist berechtigt, sofort nach der Auktion und einem g?ltigen Kauf die entsprechenden Betr?ge von der hinterlegten Kreditkarte abzurufen
VII. Gefahrtragung
Die Gefahr des zuf?lligen Untergangs oder der zuf?lligen Verschlechterung geht bereits mit dem Zuschlag ?ber. Sofern mit dem Zuschlag aus welchen Gr?nden auch immer kein Mitbesitz seitens des Erwerbers erworben wird, tritt der Versteigerer allf?llige Leistungen aus der Versicherung ?ber das eingelagerte Objekt an Erf?llung statt ab.
VIII. Kaufpreis
1. Auf den Zuschlagspreis (Hammerpreis) wird ein Aufgeld in H?he von 28% einschlie?lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Bei Zahlung innerhalb von sieben Tagen wird ein Nachlass in H?he von 3% gew?hrt (25% Aufgeld inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer).
2. Bei mit * gekennzeichneten Objekten wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag (Zuschlag und Provision) erhoben.
3. Der Kaufpreis ist f?llig, sobald der Zuschlag erfolgt ist, dabei ist die F?lligstellung an den Erhalt der Rechnung gekn?pft. Nicht ma?geblich sind Rechnungsdatum oder Datum des Poststempels.
4. F?r Kunstwerke, aus deren Verkauf eine Folgerechtsabgabe entsteht, hat der Einlieferer diese Abgabe zu ?bernehmen und dem Auktionshaus ggf. zu erstatten. Die H?he des Anteils des Ver?u?erungserl?ses betr?gt gem?? ? 26 UrhG 4% f?r den Teil des Ver?u?erungserl?ses bis zu ? 50.000,00, 3% f?r den Teil des Ver?u?erungserl?ses von ? 50.000,01 bis ? 200.000,00, 1% f?r den Teil des Ver?u?erungserl?ses von ? 200.000,01 bis ? 350.000,00, 0,5% f?r den Teil des Ver?u?erungserl?ses von ? 350.000,01 bis ? 500.000,00, 0,25% f?r den Teil des Ver?u?erungserl?ses ab ? 500.000,01. Der Gesamtbetrag der Folgerechtsverg?tung aus einer Weiterver?u?erung betr?gt h?chstens ? 12.500,00. Liegt der Hammerpreis unter ? 400,00, so ist keine Abgabe zu zahlen.
5. Sofern in den Versteigerungsbedingungen oder Einlieferungsbedingungen von einem Limitpreis gesprochen wird, bezeichnet dies den zwischen dem Einlieferer und dem Auktionshaus vereinbarten Mindestzuschlagspreis unter Ber?cksichtigung der im Einlieferungsvertrag aufgef?hrten Regelungen. Ist kein Mindestpreis (Limit) vereinbart, legt der Versteigerer einen Wert fest, welche an die Stelle des Limitpreises tritt. Dies gilt auch, wenn explizit nur ein Limitpreis in den entsprechenden Bedingungen genannt wurde. Es besteht das Recht, den Sch?tzpreis durch einen Gutachter ?berpr?fen zu lassen. Weicht der dann festgestellte Sch?tzpreis mehr als 25% von dem durch den Versteigerer festgelegten Wert ab, so gilt der neue Sch?tzpreis und der Versteigerer tr?gt die Kosten des Gutachtens, sofern sich diese an S?tzen der deutschen Gutachter orientieren. Weicht der ermittelte Preis weniger ab, verbleibt es bei dem bisherigen Sch?tzpreis und die Gutachterkosten werden nicht erstattet.
IX. Vertragsabwicklung
1. Zahlungen sind per ?berweisung, EC-Karte, Kreditkarte oder in bar in Euro [?] an den Versteigerer zu leisten. Unbare Zahlungen werden nur erf?llungshalber, nicht an Erf?llung statt angenommen. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck
2. Die Aush?ndigung der Objekte erfolgt am Auktionstage erst nach Ende der Auktion. Nicht anwesende K?ufer erhalten eine Vorausrechnung, deren Begleichung sofort zu erfolgen hat.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der gekauften Objekte. Die Objekte sind an Ort und Stelle abzunehmen. Der K?ufer ist vorleistungspflichtig. Erf?llungsort ist der Ort der Auktion.
4. Das Eigentum bleibt bis zur Erf?llung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den K?ufer bestehenden Forderungen des Versteigerers vorbehalten.
5. Ein Postversand erfolgt nur im Auftrag des K?ufers und auf dessen Kosten und Risiko. Wird durch den K?ufer kein Versender vorgegeben, sucht das Auktionshaus einen Versender aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versender (z.B. DHL) keine Haftung f?r Antiquit?ten ?bernehmen. Ist eine Haftung des Versenders erw?nscht, muss der Versender durch den K?ufer benannt werden. Sofern der Abschluss einer Kunstversicherung erw?nscht ist, ist dem Versteigerer die Versicherung zu benennen. Ein Versand erfolgt erst nach Bezahlung der Versandkosten. Ein Versand per Nachnahme ist nicht m?glich.
5 A. Bei den mit ** gekennzeichneten Objekten ist aufgrund Ihrer Gr??e, ihres Gewichtes oder ihrer Zerbrechlichkeit ein Postversand (z.B. DHL) nicht m?glich. Wir empfehlen eine pers?nliche Abholung bzw. eine Abholung durch eine Spedition zu veranlassen.
6. Der K?ufer kann gegen?ber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskr?ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen?ber dem Einlieferer ist unzul?ssig, solange der Einlieferer dem nicht zustimmt. Zur?ckbehaltungsrechte des K?ufers sind ausgeschlossen, soweit sie sich nicht auf demselben Vertragsverh?ltnis beruhen.
7. Vereinbarungen zur R?cknahme von nicht system-beteiligungspflichtigen Verpackungen gem?? ?15 Verpackungsgesetz
Das Auktionshaus nimmt an der in Deutschland systemisch verpflichtenden Voraussetzungen des VerpackG teil. Auf Anfrage k?nnen die Best?tigungen zugesandt werden.
7.1 Vereinbarung zwischen dem Auktionshaus und dem K?ufer
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, stellt das Auktionshaus, um die R?cknahmeverpflichtungen gem?? ? 15 Verpackungsgesetz zu erf?llen, die Abholung sowie die fachgerechte und ordnungsgem??e Entsorgung der von dem Auktionshaus gelieferten restentleerten Verkaufsverpackungen, Um- und Transportverpackungen sowie Verpackungen gleicher Art, Form und Gr??e, bei dem K?ufer sicher. Die Abholung erfolgt nach Aufforderung durch den K?ufer. Die entstehenden Kosten f?r Abholung und Entsorgung sind durch den K?ufer zu tragen. Werden die gelieferten Verpackungen nicht in ?bereinstimmung mit dieser Klausel zur?ckgegeben, ist der K?ufer auf eigene Kosten f?r die fachgerechte und ordnungsgem??e Entsorgung der Verpackungen verantwortlich.
Sofern es sich bei dem K?ufer um einen Endverbraucher handelt, der die Objekte in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsm??ig in Verkehr bringt, (Endkunde) beschr?nkt sich die Verpflichtung des Auktionshauses gem?? Ziffer 1.1. auf solche Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die das Auktionshaus im Sortiment f?hrt.
Sofern der Kunde aus dem Ausland stammt, wir darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen zur systemischen Beteiligung nur im Inland (Deutschland) Geltung finden. Sofern nichtdeutsche (ausl?ndische) Gesetze im Hinblick auf Verpackungen Geb?hren / Zahlungen von dem Auktionshaus bzw. Verk?ufer (Einlieferer) verlangen, sind diese von dem K?ufer zu erstatten / zu begleichen. Das Auktionshaus kann aufgrund der zahlreichen nationalen differenzierenden Regelungen keine Auskunft zu den aktuellen Regelungen in das Versandland geben und kann etwaig die Geb?hren /Kosten daher nicht im Voraus benennen.
7.2 Weitergabeverpflichtung
Gibt der K?ufer die Produkte in den von dem Auktionshaus gelieferten Verpackungen an Dritte weiter, ist der Kunde zus?tzlich zu der Verpflichtung verpflichtet.
Dritte sind vom K?ufer zu verpflichten, die genannte Vertreiberklausel mit ihren Kunden, sofern diese keine Endkunden sind, zu vereinbaren bzw. wenn diese Dritten an sonstige Dritte, die keine Endkunden sind, abgeben, diese sonstigen Dritten mit entsprechender Pflicht zur Weitergabe dieser Pflichten an weitere nachgeschaltete Dritte zu verpflichten, die Vertreiberklausel mit ihren Kunden vorab zu vereinbaren. Durch die Auferlegung der Weitergabepflicht ist sicherzustellen, dass die Vertreiberklausel vorab mit s?mtlichen nachfolgenden Vertreibern vereinbart wird. Dritte sind vom Kunden ebenfalls zu verpflichten, die genannte Endkundenklausel mit ihren Endkunden zu vereinbaren bzw. wenn diese Dritten an sonstige Dritte, die keine Endkunden sind, abgeben, diese sonstigen Dritten mit entsprechender Pflicht zur Weitergabe dieser Pflichten an weitere nachgeschaltete Dritte zu verpflichten, die Endkundenklausel mit ihren Endkunden vorab zu vereinbaren und die Voraussetzungen des VerpackG einzuhalten.
X. Gew?hrleistung
1. Die Gew?hrleistung des Auktionshauses f?r M?ngel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen sind hiervon Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen und f?r sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen. Ebenso ausgenommen vom Gew?hrleistungsausschluss ist die Eigenware des Versteigerers.
2. Der Versteigerer kann die Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen aufgrund der Inanspruchnahme von Vertrauen in besonderem Ma?e (?? 280 Abs. 1, 311 Abs. 3 BGB) ausschlie?en, indem er dem Ersteigerer Namen und Anschrift des Einlieferers nennt; hiervon ausgenommen sind Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen und f?r sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
3. Vor der Versteigerung besteht ausreichend Gelegenheit, die zur Versteigerung gelangenden Gegenst?nde zu besichtigen und zu untersuchen. Angaben im Katalog sind weder Zusicherung noch Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit oder Garantie im Rechtssinne, sie dienen ausschlie?lich der Beschreibung und Identifikation des Gegenstandes. Gleiches gilt mangels ausdr?cklicher vereinbarter Haftung f?r Zustandsberichte und andere Ausk?nfte.
Ebenso wenig stellen fehlende Angaben Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Eine Arglist oder Sorgfaltspflichtversto? des Versteigerers bleiben hiervon ausgenommen.
4. Alle Gegenst?nde werden in dem Erhaltungszustand ver?u?ert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden. Das Auktionshaus beh?lt sich bei Erteilung des Zuschlags vor, die Angaben im Katalog und im Internet ?ber die zu versteigernden Objekte zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und/oder m?ndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Objekts. Die berichtigten Angaben treten an die Stelle der bisherigen Beschreibung. F?r sie gilt ebenfalls, dass sie keine Garantien oder vertragliche, zugesicherte Beschaffenheitsangaben darstellen, vgl. obig.
5. Zertifikate oder Best?tigungen der K?nstler, von deren Nachl?sse oder von dem jeweils ma?geblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdr?cklich erw?hnt werden.
6. Der Versteigerer ist weder darlegungs- noch beweispflichtig, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
7. Etwaige Gew?hrleistungsanspr?che des K?ufers wegen gebrauchter Sachen verj?hren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Ist der Erwerber Kaufmann, Gewerbetreibender oder Freiberufler, so verj?hren dessen Gew?hrleistungsanspr?che in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Ausgenommen sind Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen und f?r sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen.
8. Die im Katalog angegebenen Sch?tzpreise dienen ? ohne Gew?hr f?r die Richtigkeit ? lediglich als Anhaltspunkt f?r den Verkehrswert der zu versteigernden Objekte. Fernm?ndliche Ausk?nfte des Versteigerers w?hrend oder unmittelbar nach der Auktion ?ber die Versteigerung betreffende Vorg?nge, insbesondere Zuschl?ge und Zuschlagspreise, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich best?tigt werden.
XI. Datenschutz
1. Die personenbezogenen Daten der Bieter werden gem?? den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gem. der EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und gesch?tzt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sind aus den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder Bieter erh?lt, zu entnehmen und sind im Internet unter www.metz-auktion.de abrufbar. Nutzer der Online-Portale haben sich an dieses zu wenden. Es gelten die dortigen Bedingungen. F?r etwaige Bearbeitungen und Verwendung von Daten seitens der Online-Portale ?bernimmt die Antiquit?ten Metz GmbH keine Haftung.
2. Zum Zwecke der Auftragsabwicklung werden die dazu notwendigen mitgeteilten personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet. Sie werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist, an dritte Unternehmen, insbesondere Kreditkartenunternehmen, weitergegeben.
XII. Haftung
1. Schadensersatzanspr?che des K?ufers gegen den Versteigerer, seine Vertreter, Arbeitnehmer, Erf?llungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der Durchf?hrung des Kaufvertrages sind ? gleich aus welchem Rechtsgrund ? ausgeschlossen, ausgenommen sind hiervon Sch?den, die aus der Verletzung des Lebens, des K?rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vors?tzlichen oder fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen und f?r sonstige Sch?den, die auf einer grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vors?tzlichen oder grob fahrl?ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf?llungsgehilfen des Verwenders beruhen oder sich nach dem Produkthaftungsgesetz bestimmen.
2. Im Versteigerungssaal und w?hrend der Vorbesichtigung haftet der Besucher bzw. Bieter f?r die von ihm verursachten Sch?den. Das Auktionshaus ?bt durch den Auktionator und dessen Angestellten das Hausrecht aus. Dieser hat das Recht, Bieter ohne Angaben von Gr?nden des Saales und damit der M?glichkeit des Mitbietens zu verweisen. Dies gilt insbesondere f?r Personen, die den Ablauf st?ren. Bei Zwischenrufen haftet der Bieter f?r die dadurch verursachten Sch?den. Es gilt die ausliegende Haus- und Saalordnung.
XIII. Verzug
1. Ger?t der K?ufer in Zahlungsverzug, hat der Versteigerer das Recht, nach Mahnung und Fristsetzung vom Kaufvertrag im Namen des Einlieferers zur?ckzutreten. Das Auktionshaus kann alle eigenen und Rechte des Einlieferers aus dem Verzug geltend machen. Nach erfolgtem R?cktritt hat das Auktionshaus das Recht, einen Schadensersatz in H?he von 20% des Zuschlagspreises zu verlangen, wobei dem K?ufer der Nachweis des geringeren Schadens bzw. des Nichtentstehens eines Schadens gestattet ist.
2. Sollte innerhalb von sieben Werktagen ab dem Auktionstag keine Zahlung erfolgt sein, ist der Versteigerer berechtigt, f?r die erste Mahnung Mahngeb?hren in H?he von ? 10,00 zu verlangen, wobei dem K?ufer der Nachweis zusteht, dass dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3. Der Versteigerer hat ebenso das Recht, neben dem R?cktritt das ersteigerte Objekt nach Mahnung und Fristsetzung nochmals zu versteigern und von dem erzielten Preis die Kosten und den Hammerpreis der urspr?nglichen Versteigerung abzuziehen. Sollte ein Mehrerl?s vorhanden sein, wird dieser dem K?ufer erstattet, im Falle des Mindererl?ses haftet der K?ufer f?r die noch ausstehende Summe.
Das Auktionshaus ist berechtigt, Kaufgelder, Kaufr?ckst?nde, Nebenleistungen und andere Kosten in Vertretung des Einlieferers, soweit n?tig, in eigenem Namen einzuziehen bzw. gerichtlich einzuklagen. Zu einem weiteren Gebot ist der urspr?ngliche Erwerber nicht zugelassen.
4. Sollte innerhalb von sieben Werktagen nach der Ersteigerung keine Abholung erfolgt sein, hat der Versteigerer das Recht, die Gegenst?nde auf Kosten und Gefahr des K?ufers einzulagern. Die Kosten f?r eine Einlagerung werden pauschal mit 1% des Zuschlagpreises pro Monat (ggf. anteilig nach Tagen) berechnet, mindestens jedoch mit ? 10,00, wobei dem Erwerber der Nachweis zusteht, dass dem Versteigerer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Versteigerer ist ebenso berechtigt, die nicht abgeholten Gegenst?nde bei einem Dritten einzulagern. In diesem Falle hat der K?ufer die tats?chlich entstandenen Kosten der Einlagerung zu tragen.
5. Befindet sich der K?ufer mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Versteigerer unbeschadet weitergehender Anspr?che Verzugszinsen in H?he des bank?blichen Zinssatzes f?r offene Kontokorrentkredite verlangen.
XIV. Gesonderte Bestimmungen mit ?ffentlich-rechtlichem Bezug
1. Der Versteigerer beh?lt sich das Recht des vertraglichen R?cktritts im Namen des Einlieferers vom Kaufvertrag f?r diejenigen F?lle vor, in denen es sich herausstellt, dass das versteigerte Objekt aus einer Raubgrabung stammt, es sich um Beute- oder Diebeskunst handelt, aus einer Enteignung im Zeitraum des Dritten Reichs stammt oder gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen verst??t.
2. Die zu versteigernden Objekte wurden nicht auf ihre Ausfuhrm?glichkeit gepr?ft. Dies obliegt dem Bieter, wobei das Auktionshaus auf Nachfrage behilflich ist. Ein Anspruch auf Ausfuhr aus Deutschland besteht nicht. Es kommt nur auf den Umstand an, dass der Bieter Eigent?mer werden kann. Sofern im Auftrag des K?ufers Zollarbeiten durchzuf?hren sind, sind die Kosten durch den K?ufer zu tragen.
3. Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ?u?ern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenst?nde aus der Zeit des Dritten Reichs nur zu Zwecken der staatsb?rgerlichen Aufkl?rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ?ber Vorg?nge des Zeitgeschehens der der Geschichte oder ?hnlichen Zwecken erwerben (?? 86a, 86 StGB). Das Auktionshaus, die Versteigerer, Einlieferer und Bieter geben diese Gegenst?nde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. Es wird auf die ?? 130, 189 StGB hingewiesen.
XV. Sonstige Bestimmungen
1. Eine ?nderung der gesetzlichen Regeln der Beweislast ist mit diesen Versteigerungsbedingungen nicht verbunden. Sollten diese oder die Einlieferungsbedingungen einen pauschalisierten Schadensersatzanspruch enthalten, steht dem K?ufer bzw. dem Einlieferer stets der Nachweis zu, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. F?r die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem K?ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes ?ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes ?ber den Abschluss von internationalen Kaufvertr?gen ?ber bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
3. Im Gesch?ftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in ? 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden geh?ren, mit juristischen Personen, mit ?ffentlich-rechtlichem Sonderverm?gen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Erf?llungsort und Gerichtsstand Heidelberg ist. Im ?brigen ist Erf?llungsort f?r beide Leistungen der Ort der Auktion.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die G?ltigkeit der ?brigen Bestimmungen davon unber?hrt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n?chsten kommt.
5. Diese Versteigerungsbedingungen treten an die Stelle der bisherigen Versteigerungsbedingungen und gelten, solange sie nicht durch neuere ersetzt werden.
Heidelberg, 30. Oktober 2023
Auktionatoren: Gebr. John und Mike Metz
?ffentlich bestellt und vereidigt
Friedrich-Ebert-Anlage 3-5, 69117 Heidelberg
Tel.: 06221 23571 ? E-Mail: fine-art@metz-auctions.com
www.metz-auktion.de
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