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Munich, Bavaria, Germany
Auction Details
Auction 292 Antiquities
Greek and Roman: Vases, Terracotta and Bone, Stone sculpture, Bronze sculpture, Instruments & Tools, Lamps, Mosaic, Jewellery, Cameos, Gems and Seals, Glass; North Africa, Ancient Near East, Prehistory, Byzantium, Icons, Islam, Precolumbian Art, Ethnology, Asia, Modern Times, Multiple Lots, Literature
Lot Number: Lowest
24
Sold
0786: Two Roman bronzes, a bull and an eagle, plus three arrowheads, a scraper and two animal teeth.Est. €200-€250
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Sold
0787: Collection of bronze and lead objects from Roman to Early Islamic TimesEst. €400-€500
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Sold
0788: Collection of Ancient and After Antique objects incl. a pair of Roman glass bracelets.Est. €320-€400
See Sold Price
0790: a) Roman female terracotta b) Stone sculpture with two sitting figures.Est. €320-€400Lot Passed
Sold
0791: Modern copy of a roman helmet of the Weisenau type (Imperial Gallic A).Est. €240-€300
See Sold Price
Sold
0792: 10 catalogues Christie's Antiquities, 21 catalogues Sotheby's Antiquities.Est. €100-€125
See Sold Price
Auction Details
Bid Increments
PriceBid Increment
€0€5
€100€10
€200€25
€500€50
€1,000€100
€2,000€200
€5,000€500
€10,000€1,000
€20,000€2,000
€50,000€5,000
€100,000€10,000
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Starting from now:
Monday - Friday 10.00 a.m. - 1.00 p.m. and 2.30 p.m. - 6.00 p.m. and by appointment
Sunday, December 11, 2022, 1.00 - 5.00 p.m.
Monday - Friday 10.00 a.m. - 1.00 p.m. and 2.30 p.m. - 6.00 p.m. and by appointment
Sunday, December 11, 2022, 1.00 - 5.00 p.m.
Maximiliansplatz 20
Munich, Bavaria 80333
Germany
Buyer's Premium
- 25%
Terms & Conditions
Versteigerungsbedingungen
I. Beteiligte
1. Versteigerer
Wir versteigern im eigenen Namen fuer Rechnung der Einlieferer als Kommissionaer nach Handelsgesetzbuch.
2. Einlieferer
Unsere Rechtsbeziehung zu diesen gestaltet sich nach dem mit diesen geschlossenen Verkaufskommissionsvertrag nebst Anlagen. Die Einlieferer bleiben unbenannt; es sei denn, Behoerden, Gerichte oder Erwerber machen von ihrem Offenlegungsrecht nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) Gebrauch.
3. Erwerber
Wir sind nach dem KGSG verpflichtet, die Identitaet der Erwerber festzuhalten. Wenn der Erwerber fuer Dritte bietet, muss er seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen und uns die Daten des von ihm Vertretenen zur Verfuegung stellen.
II. Regeln der Versteigerung
1. Die Versteigerung regelt sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Erwerber diese Versteigerungsbedingungen an. Von unseren Versteigerungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Erwerbers erkennen wir nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdruecklich.
III. Vertragsschluss
1. Erwerber
a. Erwerber ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer oder Kaufmann. Sofern aus Vereinfachungsgruenden vom Erwerber in maennlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Erwerberin gemeint.
a.1. Verbraucher
Verbraucher ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu einem Zwecke abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
a.2. Unternehmer
Wenn der Erwerber in unseren Bedingungen als Unternehmer oder Kaufmann bezeichnet wird, gilt dies nur fuer den Fall, dass er bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausuebung seiner gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handelt (§ 14 BGB).
a.3. Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmaennischer Weise eingerichteten Geschaeftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB) oder dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 19 HGB).
b. Als Erwerber koennen Sie Ihr Gebot im Versteigerungssaal, schriftlich, telefonisch oder im Internet abgeben.
2. Gebot
a. Jedes Gebot des Erwerbers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist wirksam bis zur Abgabe eines hoeheren Gebotes (UEbergebot).
b. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des hoechsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
c. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein UEbergebot uebersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Faellen wird die Versteigerungsnummer nochmals ausgerufen. Bei mehreren gleich hohen Angeboten mehrerer Bieter entscheiden wir nach freiem Ermessen. Bei ausschliesslichen Internetgeboten erfolgt der Zuschlag virtuell.
d. Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage fuer das vom Erwerber zu zahlende Aufgeld.
IV. Gebote
1. Die Mindest-Steigerungsstufen betragen gerundete 5 % des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d. h.
bis 100,00 Euro 5,00 Euro
200,00 Euro 10,00 Euro
500,00 Euro 25,00 Euro
1.000,00 Euro 50,00 Euro
2.000,00 Euro 100,00 Euro
5.000,00 Euro 200,00 Euro
10.000,00 Euro 500,00 Euro
20.000,00 Euro 1.000,00 Euro
50.000,00 Euro 2.000,00 Euro
100.000,00 Euro 5.000,00 Euro
500.000,00 Euro 10.000,00 Euro
In der Auktion 285 gelten im Sonderteil Goldmuenzen bei den Losnummern 3001-3158 folgende Steigerungsstufen:
Hier betraegt das Aufgeld lediglich 15%. Die Lose werden mit 80% des Schaetzpreises aufgerufen.
Bis 200,00 Euro 2,00 Euro
Bis 500,00 Euro 5,00 Euro
Ab 500,00 Euro 10,00 Euro
2. Schriftliche Auftraege fuehren wir ohne zusaetzliche Auftragsprovision durch. Im Bedarfsfalle erklaeren Sie sich damit einverstanden, dass wir die Limits der eingesandten Gebote bis zu 5 % ueberziehen. Schriftliche Gebote muessen bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei uns vorliegen. Bei schriftlichen Geboten erhaelt unter mehreren gleich hohen Geboten das zuerst eingegangene den Vorzug.
3. Telefonische Bieter koennen wir nur beruecksichtigen, wenn sie sich spaetestens zwei Werktage vor der Auktion bei uns angemeldet haben.
4. Fuer die Teilnahme an der Auktion ueber Internet benoetigen Sie einen Zugang zu unserem Internetportal, in dem Sie sich als Neukunde rechtzeitig zu registrieren haben.
Mit der Registrierung erkennen sie an, die „Versteigerungsbedingungen“, die „Datenschutzerklaerung“ und die „Wichtigen Informationen“ zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Als Verbraucher bestaetigen Sie mit der Registrierung zusaetzlich, die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular sowie das Impressum mit dem Hinweis auf die Online-Streitbeilegung eingesehen zu haben.
5. Gebote von uns unbekannten Bietern koennen wir nur ausfuehren, wenn rechtzeitig ein Depot hinterlegt und diese Hinterlegung bestaetigt oder ueber nachpruefbare Referenzen eine Bonitaetspruefung erfolgreich durchgefuehrt und rueckbestaetigt wurde.
6. Auftraege, die unter 80 % des Schaetzpreises liegen, werden nicht ausgefuehrt.
7. Saalbieter kaufen „wie besehen“. Schriftliche-, telefonische- oder Internet-Erwerber haben die Moeglichkeit, sich ueber den Zustand des Versteigerungsstueckes waehrend der Besichtigungstage vor der Versteigerung persoenlich oder durch einen Vertreter in unseren Geschaeftsraeumen zu informieren; deren Missverstaendnisse zu Katalogangaben gehen infolge dessen zu deren Lasten. Bei Telefon- und Internet-Bietern uebernehmen wir keine Haftung fuer die Risiken, die in der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel fuer die Gebotsabgabe des Erwerbers begruendet sind, etwa fuer das Zustandekommen des Leitungsaufbaus, Leitungszusammenbrueche, UEbermittlungsfehler, Ausfall- und Verzoegerungszeiten und andere mit diesen Kommunikationswegen verbundene, typische, derartige Risiken mehr, die nicht in unserem Einflussbereich liegen; allerdings nur fuer den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrlaessigkeit oder des Vorsatzes nicht trifft.
V. Preis und Nebenkosten
1. a. Der Erwerber hat den Zuschlagspreis zu zahlen.
b. Das Versteigerungsgut wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Versteigerungsgueter unterliegen der Vollversteuerung oder befinden sich in der voruebergehenden Verwendung; diese sind sodann auf einer Liste im gedruckten Katalog speziell gekennzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. a. Wir berechnen dem Erwerber zusaetzlich bei Auslandsschecks und -ueberweisungen bis 24.999 € Geldtransferkosten in Hoehe von 15,00 € und ab 25.000 € Geldtransferkosten in Hoehe von 50,00 €. Wir bieten fuer Verbraucher, Unternehmer und Kaufmaenner als kostenlose Zahlungsart Mitnahme gegen Barzahlung und im Inland Bankueberweisung auch ohne Vorkasse gegen rueckbestaetigte Referenzen an.
b. Eigene Kosten seines eigenen Zahlungs-Providers (Bank, Kreditkartenunternehmen usw.) hat der Erwerber gegebenenfalls selbst zu tragen.
3. a. Wenn wir auf Wunsch des Erwerbers versenden, hat der Erwerber auch die Nebenkosten des Versandes zu tragen. Es handelt sich hierbei um Versandkosten, Verpackungskosten, gegebenenfalls Versicherungskosten, gegebenenfalls Export -Lizenzkosten. Diese sind erst nach Zuschlag bezifferbar, da sie individuell vom jeweiligen Versteigerungsgut abhaengen.
b. Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Verbraucher und hat er an der Versteigerung per Brief, Telefon oder Internet teilgenommen, erhaelt er mit der vorlaeufigen Rechnung ueber den Zuschlagspreis auch die Nebenkosten des Versandes mitgeteilt. Diese sind wegen der unterschiedlichen Versteigerungsgueter, der jeweils angemessenen Verpackungs-/ Versandart und des Zielortes nur im Einzelfall und nicht generell im Vorfeld bestimmbar. Der Erwerber als Verbraucher hat die Moeglichkeit, bei Nichtakzeptanz der Nebenkosten des Versandes, von dem Versteigerungsvertrag binnen zehn Tagen nach Zugang der vorlaeufigen Rechnung, mit Eingang bei uns, schriftlich zurueckzutreten, ohne dass Kosten fuer ihn anfallen. Sein Widerrufsrecht wird davon nicht beruehrt.
4. Bei der Ausfuhr des Versteigerungsgutes aus der Bundesrepublik Deutschland entstehen dem Erwerber gegebenenfalls weitere Kosten fuer Steuern und Zoelle sowie behoerdliche Aus-/Einfuhrge-nehmigungen. Diese sind ebenfalls vom Erwerber zu tragen und im Preis nicht enthalten.
5. Der Erwerber kann seine Zahlung bar gegen Mitnahme erbringen oder durch UEberweisung auf eines unserer nachstehenden Konten:
Postbank BIC (SWIFT): PBNKDEFF / IBAN: DE 28700100800150384802
Commerzbank Muenchen: BIC (SWIFT): COBADEFFXXX / IBAN: DE 73700400410666711700
HypoVereinsbank Muenchen: BIC (SWIFT): HYVEDEMMXXX / IBAN: DE 36700202700002860120
6. Die Zahlung hat in der Waehrung € zu erfolgen. Auslandserwerber sind fuer die Einhaltung der geltenden Devisen- und Einfuhrbestimmungen allein verantwortlich.
VI. Aufgeld und Umsatzsteuern
1. Der Erwerber hat zu dem Zuschlagspreis ein aus diesem berechnetes Aufgeld zu zahlen.
2. Das Aufgeld betraegt bei Erwerbern aus EU-Mitgliedstaaten:
a. bei differenzbesteuerter Ware
aa. bei Muenzauktionen: 25 %
ab. bei Auktionen Kunst der Antike: 25 %
b. bei vollbesteuerter Ware
b.a. bei Muenzauktionen: 20 %
b.b .bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzueglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes).
c. bei Ware in der voruebergehenden Verwendung
c.a. bei Muenzauktionen: 20 %
c.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzueglich Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechnung. Die Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes) zuzueglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.
3. Erwerber mit Wohnsitz ausserhalb der EU, sofern die Ware exportiert wird:
Das Aufgeld betraegt
a.a. bei Muenzauktionen: 20 %
b.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
Die jeweilige Umsatzsteuer ist geregelt in Ziffer VII. 1.
4. Bei umsatzsteuerbefreiten Goldmuenzen gilt generell ein Aufgeld von 15 %.
VII. Umsatzsteuerliche Sonderbehandlungen
1. Bei Erwerbern mit Wohnsitz in Drittlaendern, ausserhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wird auf den Zuschlagspreis, die Nebenkosten und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise in der gesetzlich zulaessigen Hoehe erstattet. Sofern wir diese Ware fuer die Erwerber in diese Drittlaender ausfuehren, wird die Rechnung umsatzsteuerfrei gestellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zoelle traegt in jedem Fall der Erwerber.
2. Gewerbliche Erwerber mit Eintragung in einem EU-Mitgliedsstaat, mit gueltiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, koennen sich die Umsatzsteuer erstatten lassen; wir benoetigen hierfuer die gesetzlich erforderlichen Dokumente. Letztere bestehen aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Gelangensbestaetigung des EU-Mitgliedsstaates, in dem die Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt wurde. Auch hier berechnen wir fuer den Fall, dass wir die Ware ausfuehren, und eine gueltige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor dem Erwerb vorgelegt wurde und wir die Gelangensbestaetigung erhalten, keine Umsatzsteuer.
VIII. Zahlung durch den Erwerber
1. Bei in der Versteigerung persoenlich anwesenden Erwerbern (Saalauktion) ist der Kaufpreis zuzueglich des Aufgeldes und eventuell anfallender Nebenkosten sofort faellig.
2. Bei schriftlichen Erwerbern, telefonischen Erwerbern oder Internet Erwerbern versenden wir eine Vertragsbestaetigung/Vorlaeufige Rechnung, bei Verbrauchern nebst Versteigerungsbedingungen und Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular, sowie eine Rechnung. Diese Rechnung ist faellig zehn Tage nach Erhalt.
IX. Lieferung
1. Die Lieferung an Saalerwerber setzt sofortige Zahlung voraus und erfolgt an schriftliche, telefonische oder Internetkunden in der Regel gegen Vorkasse. Es sei denn, es wurde ein ausreichendes, angefordertes, Deposit hinterlegt oder die Bonitaet durch Referenz rueckbestaetigt.
2. Bei Muenzauktionen mit Inlandslieferung:
a. Verbraucher
Wir liefern bei Verbrauchern das Versteigerungsgut – in der Regel – gegen Vorkasse mit den kostenlosen Zahlungsmoeglichkeiten nach Ziffer V,2.a.,Satz2 dieser Versteigerungsbedingungen. Nach Mitteilung des Zahlungsauftrages durch Sie an Ihre Bank werden wir die Versteigerungsobjekte spaetestens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie uebersenden. Im Falle der Kreditkartenzahlung oder PayPal-Zahlung erfolgt die Lieferung der Versteigerungsobjekte spaetestens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie nach Ausloesung des Zahlungsvorganges.
b. Unternehmer und Kaufmann
Wir liefern bei Unternehmern und Kaufmaennern die Versteigerungsobjekte – in der Regel – gegen Vorkasse. Die Lieferung der Versteigerungsobjekte erfolgt spaetestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
3. Bei Muenzauktionen mit Auslandslieferung und bei Auktionen Kunst der Antike:
Die Lieferfrist bestimmt sich nach der nach dem individuellen Versteigerungsgut erforderlichen speziell angefertigten Verpackung, der speziell erforderlichen Versandart und der behoerdlichen Dauer zur Erstellung etwaig erforderlicher Exportlizenzen/Genehmigungen. Wir leiten die erforderlichen Massnahmen unverzueglich in die Wege und fuehren die Lieferung unverzueglich nach Erstellung der Verpackung, Annahmebestaetigung des Speditionsvertrages und Vorlage der behoerdlichen Urkunden durch.
4. Teillieferungen sind zulaessig, soweit es fuer den Erwerber zumutbar ist.
5. Das Wiedereintreffen der Versteigerungsobjekte bei uns aufgrund Unzustellbarkeit oder verweigerter Annahme werten wir bei Unternehmern und Kaufmaennern als Ruecktritt und bei Verbrauchern als Widerruf.
6. Bei Ruecksendungen muss aus versicherungstechnischen Gruenden der Versand vorab mit uns abgestimmt werden.
X. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, soweit wir Kommissionaer sind fuer den Einlieferer, bis zur vollstaendigen Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenkosten, Aufgeld und Steuern durch den Erwerber, das Eigentum an den Versteigerungsobjekten vor.
Solange der Kaufpreis noch nicht vollstaendig bezahlt ist, ist der Erwerber, aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes, ohne dass dadurch, soweit er Verbraucher ist, seine Rechte auf Pruefung der Objekte nach dem Widerrufsrecht eingeschraenkt werden, verpflichtet, insbesondere Muenzen, nicht zu reinigen und diese sowie wie andere Objekte nicht mit chemischen Mitteln oder anderen Gegenstaenden zu behandeln, nicht zu restaurieren, Slabs nicht aufzubrechen und den Zugriff Dritter auf die Objekte, etwa im Falle einer Pfaendung oder einem Besitzwechsel der Objekte, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel, uns unverzueglich anzuzeigen.
Der Erwerber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Hoehe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveraeusserung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen, soweit wir Kommissionaer sind fuer den Einlieferer, die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung behalten wir uns vor, gegebenenfalls fuer den Einlieferer, die Forderung selbst, gegebenenfalls als Kommissionaer, einzuziehen, sofern und soweit der Erwerber in Zahlungsverzug ist.
XI. Gefahruebergang
1. Verbraucher
Ist der Erwerber privathandelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zufaelligen Untergangs und der zufaelligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes erst mit UEbergabe des Versteigerungsobjektes an den Erwerber auf den Erwerber ueber.
2. Unternehmer und Kaufmann
Ist der Erwerber Unternehmer oder Kaufmann, geht mit der Auslieferung des Versteigerungsobjektes an das mit der UEbersendung beauftragte Transportunternehmen, die Gefahr des zufaelligen Untergangs oder zufaelligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes auf den Erwerber ueber.
3. Annahmeverzug
Im Falle des Annahmeverzuges des Erwerbers geht die Gefahr mit dem Annahmeverzug auf den Erwerber ueber.
4. Sofern wir haften und der Schaden durch eine vom Erwerber oder fuer den Erwerber abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, hat der Erwerber diese aussergerichtlich bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Soweit erforderlich, treten wir bereits an dieser Stelle entsprechende Schadensersatzforderungen gegen Dritte an den Erwerber ab. Soweit der Erwerber hierbei Zahlungen erlangt, bleibt unsere Haftung nur fuer etwaig damit verbundene Nachteile, wie Praemienrueckstufungen oder Zinsverluste, bestehen; andernfalls bleibt eine bestehende Haftung von uns unberuehrt.
XII. Maengelhaftung
1. Der Erwerber hat die Moeglichkeit, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes, dessen Qualitaet und dessen Eigenschaften durch Vorbesichtigung persoenlich zu ueberzeugen.
2. Beschreibungen und Erhaltungsangaben im Katalog und auf unseren Internetseiten zur Versteigerung sind persoenliche Einschaetzungen unserer qualifizierten Mitarbeiter, die mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen nach branchenueblichen Massstaeben durchgefuehrt und formuliert werden. Sie dienen allerdings nur der Erlaeuterung und Einordnung, ebenso wie die beigefuegten Abbildungen. Dies stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB und auch nicht die UEbernahme einer Garantie im Rechtssinne dar.
3. Die Echtheit der Stuecke wird gewaehrleistet, allerdings ohne UEbernahme einer Garantie. Bei einer, ohne grob fahrlaessige oder vorsaetzliche Pflichtverletzung durch uns, nachtraeglich erkannten, Faelschung beschraenken wir unsere Gewaehrleistung der Hoehe nach auf den Zuschlagspreis einschliesslich der Nebenkosten (Nebenkosten des Versandes, Geldtransferkosten) sowie das Aufgeld und gegebenenfalls Steuer.
4. Wir uebernehmen keine Verantwortung dafuer, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualitaet in einer aehnlichen Form eingeschaetzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualitaetsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zur Rueckabwicklung des Kaufes. Bei Stuecken, die von uns in den sogenannten „Slabs“, (Muenzen sind eingeschweisst in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen) verkauft werden, entfaellt die oben genannte Gewaehrleistung der Echtheit. Auch fuer versteckte Maengel, z.B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, uebernehmen wir keine Maengelhaftung.
5. Wir uebernehmen als Kommissionaere die uns obliegenden Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Wir sind hier verpflichtet, bei archaeologischen Kulturguetern aelter als 100 Jahre und mit einem Wert ab null Euro und bei sonstigen Kulturguetern, also Muenzen, ab einem Wert von 2.500,00 Euro unseren besonderen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dazu sind wir allerdings nur verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Wir erfuellen dies durch Pruefung des Versteigerungsgutes durch unsere in der Regel akademisch archaeologisch qualifizierten Mitarbeiter. Die Angaben der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtmaessigkeit und Echtheit der Urkunden lassen wir uns von diesen bestaetigen und pruefen dies gegen in den oeffentlichen Verzeichnissen und Datenbanken (Interpol-Datei of stolen works of art und ICOM Red Lists, Art-Loss-Register, Internetportal des BKM nach § 4 KGSG). Darueber hinausgehende Garantien, Gewaehrleistungen, Zusicherungen oder Verantwortlichkeiten koennen wir nicht uebernehmen, insbesondere auch nicht bei Rueckgabeersuchen fremder Staaten oder behoerdlichen oder gerichtlichen Massnahmen.
Nach dem Hintergrundpapier Muenzsammler, der Beauftragten der Bundesregierung fuer Kultur und Medien (BKM) vom Juli 2016, wird bei Muenzen und anderen Kulturguetern eine lueckenlose Provenienz durch das neue Kulturgutschutzgesetz nicht gefordert. Es gelten insbesondere Muenzen, wenn es sie in grosser Stueckzahl gibt, diese fuer die Archaeologie keinen relevanten Erkenntniswert haben und nicht von einem EU-Mitgliedstaat als individualisierbare Einzelobjekte unter Schutz gestellt sind, als keine archaeologischen Gegenstaende. Dabei koennen, nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nur Muenzen, die keine Massenware sind, von archaeologischem Interesse sein. Muenzen fallen deshalb als archaeologisches Massenprodukt im Regelfall nicht unter die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (Bayerisches Kunstministerium, Ministerialrat von Urff, BSZ, 15.07.2016). Wir gehen bei der Erfuellung unserer (Sorgfalts-) Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz von diesen eigenen Einschaetzungen des Gesetzgebers und der zustaendigen Obersten Bayerischen Landesbehoerde aus.
6. Bei Lots und Serien kauft der Erwerber eine nicht naeher beschriebene Gesamteinheit einfachen Zuschnitts. Es handelt sich hier bei den Angaben nur um Etwa-Angaben, wobei irrtuemliche Zuschreibungen im Rahmen des Moeglichen liegen. Versteigerungsstuecke in Form von Lots sind nach erfolgtem Zuschlag daher von der Gewaehrleistung in branchenueblicher Weise ausgeschlossen, es sei denn, wir haetten bei der Beschreibung, der Zuordnung oder der Versteigerung arglistig gehandelt.
7. Als Kaufmann hat der Erwerber uns etwaige Maengel unverzueglich anzuzeigen. Ansonsten verliert er seine Gewaehrleistungsrechte.
8. Bei einem Sachmangel hat der Erwerber uns zunaechst angemessene Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl, zu geben. Soweit uns dies nicht gelingt, stehen dem Erwerber die weitergehenden Rechte nach dem Gesetz zu.
9. Die Ansprueche der Erwerber wegen Sachmaengeln an unseren gebrauchten Versteigerungsguetern verjaehren in einem Jahr ab Erhalt des Versteigerungsgutes. Die besondere Klassifikation unserer Versteigerungsgueter in Form von alten numismatischen und antiken Guetern erfordert aber im Interesse des Erwerbers eine unverzuegliche Klaerung von Abweichungsruegen zur Sicherung des UEbergabezustandes binnen sieben Tagen.
XIII. Haftung auf Schadensersatz neben der Gewaehrleistung
1. Massstab
Wir haften fuer die Verletzung von Vertragspflichten und aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Diese Einschraenkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Hauptpflichten. Hier haften wir fuer jedes Verschulden.
2. Betroffene
Soweit diese Haftungseinschraenkung reicht, gilt sie auch fuer unsere Erfuellungsgehilfen und die persoenliche Haftung unserer Angestellten.
3. Weitere Beschraenkungen gegenueber Unternehmern und Kaufmaennern
Sofern der Erwerber beim Zuschlag als Unternehmer und/oder als Kaufmann fuer sein Unternehmen gehandelt hat, beschraenken wir unsere Haftung darueber hinaus auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Diese weitergehende Haftungsbeschraenkung gilt wiederum dann nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben sowie fuer Ansprueche nach dem Produkthaftungsgesetz und fuer Schaeden aus der Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit.
XIV. Widerrufsrecht fuer Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach der folgenden Massgabe zu. Verbraucher ist jede natuerliche Person, die ein Rechtsgeschaeft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbststaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Beginn der Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gruenden diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist betraegt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Befoerderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, letzte Teilsendung oder das letzte Stueck im Fall eines Vertrages ueber mehrere Waren mit einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder –stuecken) in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuueben, muessen Sie uns
Gorny & Mosch
Giessener Muenzhandlung GmbH
Maximiliansplatz 20
D-80333 Muenchen
Telefon: +49 89 2422643-0
Telefax: +49 89 2285513
E-Mail: info@gmcoinart.de
mittels einer eindeutigen Erklaerung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) ueber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie koennen dafuer das beigefuegte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung ueber die Ausuebung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absetzen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusaetzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, da Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene guenstige Standard-Lieferung gewaehlt haben), unverzueglich und spaetestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurueckzuzahlen, an dem die Mitteilung ueber Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Fuer diese Rueckzahlung verwenden wird dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der urspruenglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdruecklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rueckzahlung Entgelte berechnet.
Wir koennen die Rueckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurueckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurueckgesandt haben, je nachdem, welches der fruehere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzueglich und in jedem Fall spaetestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns ueber den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurueckzusenden oder zu uebergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der unmittelbaren Ruecksendung der Waren.
Sie muessen fuer einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Pruefung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurueckzufuehren ist.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsformular halten wir auf unserer Web-Site fuer die Erwerber als Verbraucher bereit.
XV. Verweigerung von Zahlung und Abnahme
1. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung verliert der Erwerber bei Belehrung hierueber in der Rechnung seine Rechte aus dem Zuschlag und das Versteigerungsgut kann auf seine Kosten erneut versteigert oder, nach unserem freien Ermessen, freihaendig verkauft werden. In diesem Fall haftet der Erwerber fuer den Mindererloes.
2. Als Erwerber haben Sie zusaetzlich einen pauschalierten Schadenersatz in Hoehe von 15 % des ersten Zuschlagspreises zu bezahlen. Ihnen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Eintritt eines geringeren oder das Fehlen eines Schadens nachzuweisen. In diesem Fall schulden Sie geringeren oder keinen Schadenersatz. Uns bleibt die Geltendmachung eines hoeheren Schadens ausdruecklich vorbehalten.
3. Bei Verzug des Erwerbers mit der Zahlung der Rechnung schuldet dieser auch Zinsen.
XVI. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskraeftig festgestellt.
XVII. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit spaeter verlieren, so soll hierdurch die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Vorschrift.
2. Gerichtsstand bei Kaufmann als Erwerber
Ist der Erwerber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtlichen Sondervermoegens, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschaeftssitz der Gorny & Mosch Giessener Muenzhandlung GmbH, also Muenchen. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Grenzueberschreitende Versteigerung
Wenn wir grenzueberschreitend versteigern, bedeutet das keine entsprechende Geschaeftsausrichtung. Es gelten deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit. Die Geltung der CISG wird ausgeschlossen. Ist der Erwerber Verbraucher, gelten fuer ihn auch die verbraucherschuetzenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates; er hat bei Rechtsstreitigkeiten darueber hinaus die Wahl des Gerichtsstandes unseres Firmensitzes oder seines Wohnsitzes. Wir muessen ihn stets an seinem Wohnsitz verklagen.
Wenn Sie unsere Kataloge kuenftig nicht mehr erhalten moechten, koennen Sie der Verwendung Ihrer Daten fuer den Versand jederzeit widersprechen.
Gorny & Mosch
Giessener Muenzhandlung GmbH
Auktionatoren: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Geschaeftsfuehrer: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Handelsregister Muenchen HRB Nr. 75528
Sitz der Gesellschaft: Muenchen
Konten Bank Accounts
Postbank
BLZ 700 100 80
Kto.-Nr. 1503 84-802
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
IBAN: DE 28 700 100 80 01503 848 02
Commerzbank Muenchen
BLZ 700 400 41
Kto.-Nr. 66 67 117 00
BIC (SWIFT): COBADEFF XXX
IBAN: DE 73 700 400 41 06667 117 00
HypoVereinsbank Muenchen
BLZ 700 202 70
Kto.-Nr. 00 2860 120
BIC (SWIFT): HYVEDEMM XXX
IBAN: DE 36 700 202 70 00028 601 20
The following lot numbers in this catalogue are subject to temporary admission (marked with •):
53, 76, 89, 120, 205, 337, 356, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 383
The buyer´s premium on the hammer price is 20%. Additionally, importation VAT and shipping fees will be dealt with as follows:
EU citizens:
After finalization of the custom procedure, which can only be concluded after the goods have been sold in auction, the relevant importation VAT on the entire amount of hammer priceand buyer’s premium will be charged by a separate invoice. Additional costs (f.e. shipping costs) plus the relevant VAT will be charged separately.
Non EU citizens:
As far as these buyers export the goods in person or by a third party the relevant VAT will be charged but refunded after receiving the legal proof of exportation. In case that we export the goods the relevant VAT will not be charged.
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